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Kooperation mit GB-Law abogados

Hier erfahren Sie alles über unsere Kooperation mit der spanischen Kanzlei GB-Law abogados in Madrid und wie Ihnen dieses Kooperation von Nutzen sein kann.

Haben Sie ein Bußgeldbescheid aus Spanien erhalten, weil Sie im Urlaub zu schnell mit gefahren sind? Haben Sie ein Schreiben von der spanischen Polizei erhalten, in dem Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren geladen worden sind oder wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zur Sache schriftlich zu äußern? Oder steht bereits ein Termin zur Hauptverhandlung fest oder sind Sie soeben verurteilt worden, halten diese Entscheidung aber für falsch und möchten daher Rechtsmittel einlegen?

 

Als eine in Hannover ansässige Rechtsanwaltskanzlei stehen wir im regen Kontakt mit Anwälten auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Durch unsere enge Zusammenarbeit mit der spanischen Rechtsanwaltskanzlei GB-Law abogados in Madrid können wir Ihnen auch eine Beratung in Angelegenheiten auf dem Gebiet des spanischen Strafrechts anbieten!

 

Sie können von einer dort ansässigen Rechtsanwältin für Strafrecht bzw. einem dort vor Ort tätigen Rechtsanwalt für Strafrecht betreut werden, die bzw. der sich mit den prozessualen Gepflogenheiten und der hiesigen Rechtslage bestens auskennt. Durch diese breite Aufstellung können wir Ihnen nicht nur bei nahezu jedem strafrechtlichen Problem des spanischen Rechts zur Seite stehen, sondern Ihnen eine professionelle, auf ihren individuellen Fall präzise abgestimmte Verteidigungsstrategie anbieten. Ein entscheidender Vorteil für Sie: Sämtliche Verfahrensschritte können in deutscher sowie spanischer Sprache für Sie verständlich gemacht werden – ganz nach unserer Philosophie, der wir bei unserer Tätigkeit einen hohen Stellenwert einräumen: Die Zufriedenheit des Mandanten und die konsequente Durchsetzung seiner Interessen steht immer an oberster Stelle!

 

Ihre Verteidigung in Spanien wird durch unsere spanischen Kolleginnen und Kollegen vor Ort in enger Zusammenarbeit mit unseren deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland sichergestellt. Auf diese Weise ist es uns problemlos möglich, Ihren Auftrag in Deutschland anzunehmen, Sie umfassend zu beraten und in Spanien vor Gericht zu vertreten. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Strafrecht greifen hierbei auch auf die Erfahrungen, Meinungen und Unterstützungen der anderen Kollegen zurück – auf diese Weise können wir den spanischen Behörden (Staatsanwaltschaften und Strafgerichten) auch in größeren Strafverfahren mit einer besonderen Erfahrung und fachlichen Kompetenz hochqualifiziert entgegentreten.

 

Die spanische Millionen-Metropole Madrid liegt im Zentrum Spaniens, weshalb für unsere spanischen Kollegen vor Ort auch andere spanische Großstädte wie Barcelona, Valencia oder Sevilla problemlos erreichbar sind. Die Büroräume der Rechtsanwaltskanzlei GB-Law abogados befinden sich auf der Calle de Alcalá, einer der ältesten und längsten Straßen Madrids. Da sie an allen spanischen Strafgerichten vertretungsbefugt sind, können die spanischen abogadas bzw. spanischen abogados für sie nicht nur lokal an dem Standort des Büros in Madrid tätig werden, sondern auch in allen anderen Städten Spaniens.

 

Damit gehören wir zu den wenigen Strafrechtskanzleien in Deutschland, die Ihnen über eine bundesweite Betreuung Ihres Mandates hinaus auch die Betreuung auf spanischem Boden anbieten können! Zögern Sie daher nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Denn auch in Spanien gilt: Je früher Sie einen Rechtsanwalt einschalten, desto besser stehen Ihre Verteidigungschancen!

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