Heute teilte die Bild-Zeitung mit, dass das seit Sonntag als vermisst gemeldete 15-jährige Mädchen aus Salzgitter tot aufgefunden worden ist. Hierbei stehen zwei junge Menschen unter Mordverdacht, die jeweils 13 und 14 Jahre alt sind. Das wirft natürlich die Frage nach der Bestrafung aus, sollte sich der aktuelle Verdacht im Laufe des Verfahrens bewahrheiten. Bestraft werden kann aber nur der, der auch strafmündig ist. Doch was bedeutet Strafmündigkeit eigentlich wirklich und welche Altersgrenzen sind in diesem Kontext zu beachten?
Diese und weitere Fragen rund um das Thema der Strafmündigkeit beantworte ich als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover in diesem Beitrag.
Was bedeutet Strafmündigkeit?
Ist von der Strafmündigkeit eines Menschen die Rede, so geht es darum, ab welchem Alter ihm zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen so zu überblicken, dass er für diese auch Verantwortung übernehmen muss. Dies hängt mit dem für das Strafrecht wesentlichen Schuldprinzip zusammen, wonach Strafe nur dann folgen kann, wo auch Schuld besteht. Wer für seine Tat nicht verantwortlich gemacht werden kann, handelt ohne Schuld und wer ohne Schuld handelt, darf nicht bestraft werden.
Wann beginnt die Strafmündigkeit?
Das deutsche Strafgesetzbuch (kurz: StGB) regelt in § 19, dass Kinder, die zur Tatzeit das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, strafrechtlich nicht verantwortlich sind. Genannt wird dies auch absolute Strafunmündigkeit. Das bedeutet, dass die Schuldunfähigkeit einer Person in diesem Alter unwiderleglich gesetzlich vermutet wird – also „ohne Wenn und Aber“ nicht bestraft werden kann. Allerdings können andere Maßnahmen wie eine Entziehung des Sorgerechts oder die Unterbringung in ein Heim angeordnet werden.
Was droht ab dem 14. Lebensjahr?
Wer eine Straftat zwischen 14 und 18 Jahren begeht, gilt nach dem Jugendgerichtsgesetz als Jugendlicher und als „bedingt strafmündig“. Bestraft kann er danach nur, wenn er nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Ist dies der Fall, dann wird er aber nicht nach dem „normalen“ Strafrecht, sondern dem Jugendstrafrecht bestraft. Hierbei geht es dann eher darum, auf den jungen Menschen einzuwirken, als ihn zu bestrafen („Strafe nicht, wo Du erziehen kannst“).
Was gilt ab 18?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres setzt die volle Strafmündigkeit ein. Allerdings kann eine Person, die zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als sogenannter Heranwachsender noch einmal anders behandelt werden. Es wird untersucht, ob das grundsätzlich „sanftere“ Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist, was danach entschieden wird, ob der Täter zum Tatzeitpunkt noch eher jugendlich als erwachsen war oder die Tat als eine Jugendverfehlung zu bewerten ist.
Beginnt mit 21 der Ernst des Lebens?
Ab 21 Jahren scheidet die Anwendung des Jugendstrafrechts aus. Es wird also insofern „ernst“, als hier eine grundsätzlich volle Verantwortlichkeit besteht, auf die sämtliche strafrechtliche Sanktionen folgen können.
Fazit
Die verschiedenen Altersgrenzen rund um das Thema der Strafmündigkeit entscheiden darüber, welche Folgen auf einen Täter zukommen. Als Strafverteidiger in Hannover verteidige ich regelmäßig Mandanten, die einer Straftat beschuldigt werden, unabhängig davon, ob sie als Jugendliche, Heranwachsende oder Erwachsene gelten.
Falls Sie weitere Fragen haben oder mit dem Verdacht einer Straftat konfrontiert werden oder Sie Opfer einer Strafttat sind, biete ich Ihnen hierfür als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover ein erstes, kostenloses Informationsgespräch an. Bei einer Beauftragung beantrage ich für Sie umgehend Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie. Als Strafverteidiger in Hannover lege ich auf die Wahrung der Rechte meiner Mandanten besonderen Wert und setze mich in Ihrem Verfahren vollumfänglich für Sie ein.
Zögern Sie daher nicht, mich als Strafverteidiger in Hannover zu kontaktieren. Gerne berate ich Sie in Ihrer Angelegenheit und übernehme Ihr Mandat.
Ihr Rechtsanwalt Strafrecht Hannover – Isik