Cannabis und Autofahren? Das war bisher schwierig. Doch eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung gibt Anlass zur Hoffnung – vor allem für Konsumenten. Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hannover berichte ich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Cannabisrecht. Nach der Teillegalisierung von Cannabis wurden nun auch neue Regelungen für den Straßenverkehr festgelegt, darunter ein neuer THC-Grenzwert und ein striktes Verbot des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis. In diesem Beitrag möchte ich als Anwalt aus Hannover darüber informieren.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer, die Cannabis konsumieren, gelten ab diesem Donnerstag neue Bestimmungen und Bußgelder. Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz, das am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt am folgenden Tag in Kraft. Als Anwalt aus Hannover weise ich darauf hin, dass im § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) nun ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) festgelegt wurde – vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Dieser Grenzwert stellt eine bedeutende Neuerung dar.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit einem THC-Wert von mehr als 3,5 ng/ml im Blutserum am Steuer erwischt wird, muss künftig in der Regel mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist vollständig untersagt und wird mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet.
Als Anwalt aus Hannover möchte ich darauf hinweisen, dass für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren ein vollständiges Cannabis-Verbot gilt. Für sie kommt nicht der Grenzwert von 3,5 Nanogramm zur Anwendung, sondern der strengere Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum, der bislang von der Rechtsprechung festgelegt wurde. Verstöße werden hier mit einem Bußgeld von 250 Euro bestraft.
Nachdem der Konsum sowie der private Cannabis-Anbau für Volljährige seit dem 1. April unter bestimmten Vorgaben entkriminalisiert wurden, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher galt die strikte Linie, dass bereits beim Nachweis von THC Konsequenzen drohten, wobei sich in der Rechtsprechung ein Grenzwert von einem Nanogramm etabliert hatte.
Bereits beim Verkehrsgerichtstag 2022 sprachen sich jedoch Experten für eine angemessene Erhöhung dieses Wertes aus. Der Grenzwert von 1,0 ng/ml sei so niedrig, dass viele Fahrende sanktioniert würden, ohne dass eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nachgewiesen werden könne. Auch als Anwalt aus Hannover möchte ich darauf hinweisen, dass es von Seiten der Polizeivertreter ebenfalls Kritik an den neuen Regelungen gab.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung zum Cannabisrecht neue Regelungen für den Straßenverkehr mit sich bringt, die insbesondere für Konsumenten von Bedeutung sind. Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hannover stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen. Zögern Sie nicht, sich bei mir zu melden, um umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die aktuellen Änderungen im Cannabisrecht und deren Auswirkungen auf den Straßenverkehr zu erhalten.
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