Die aktuelle Situation der Corona-Pandemie beschäftigt mich als Rechtsanwalt für Strafrecht häufig mit der Frage rund um Straftaten im Zusammenhang einer Corona-Demo mit gewalttätigen Ausschreitungen.
Aufgrund der sich regelmäßig ändernden Corona-Regelungen kommt es vermehrt zu Demonstrationen. Nicht selten kommt es auf den Versammlungen zu gewalttätigen Ausschreitungen mit Auseinandersetzung von Demonstranten und der Polizei. Durch die zunehmende Spaltung der Gesellschaft aufgrund der geltenden Corona-Maßnahmen führt die Einschränkung der Freiheitsrechte zwischen den geimpften/ bzw. genesenen – und nicht geimpften Personen zu einem erhöhten Konfliktpotential in der Öffentlichkeit.
Sofern es zu einer gewaltsamen Ausschreitung auf einer Demonstration gekommen sein sollte, kommen neben dem Vorwurf der einfachen und gefährlichen Körperverletzung, der Volksverhetzung, der Beleidigung, auch der Landfriedensbruch, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Betracht.
Dass die Ausschreitungen jedoch weitreichende Folgen in Bezug auf den Verstoß gegen das Strafgesetzbuch haben kann, soll anhand der vielerorts begangenen einschlägigen Straftaten im Folgenden verdeutlicht werden.
Corona Demo – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Häufig begegnen mir als Strafverteidiger Straftaten gegen Amtsträger, wie beispielsweise Polizisten. Wird im Rahmen einer Ausübung von Amtshandlungen durch Vollstreckungsbeamte Widerstand geleistet, steht ein nicht unerhebliches Strafmaß im Raum.
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 fallen die überwiegenden Widerstände gegen Maßnahmen der Polizei unter den Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§114 StGB). Die Strenge des Gesetzgebers führt dazu, dass überwiegend jeder Widerstand als tätlich ausgelegt wird und dies eine höhere Strafandrohung zur Folge hat.
Zu den Vollstreckungsbeamten zählen alle Amtsträger, die zur Vollstreckung von Gesetzen, Urteilen, Verfügungen oder Rechtsverordnungen berufen sind. Wird gegen einen Polizeibeamten als ein solcher Amtsträger sodann bei der Vornahme einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand geleistet, ist der Tatbestand des § 113 StGB erfüllt.
Widerstand bedeutet, dass die Diensthandlung verhindert oder erschwert wird. Im Vergleich zu dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zählt für mich als Rechtsanwalt für Strafrecht die Tathandlung des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu den immer häufigen vorkommenden Delikten im Zusammenhang mit Ausschreitungen auf einer Corona-Versammlung.
Corona Demo – Tätlicher Angriff
Der tätliche Angriff ist eine verschärfte Form des Tatbestandes von dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Hinzu tritt das unmittelbare Einwirken auf den Körper des Amtsträgers in feindseliger Absicht. Bereits eine ruckartige Bewegung oder eine fehlende Kooperation aufgrund emotionaler Erregung führt daher zu dem Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Die Tat des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Sollte hinzukommend der Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte lauten, erhöht sich das Strafmaß auf eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Anwalt Corona Strafrecht notwendig?
Nicht selten erhalten Sie aufgrund entstandener Konfliktsituationen im Nachgang einen Beschuldigtenanhörungsbogen mit einer Vorladung bei der Polizei. Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei wegen einer Straftat auf einer Demonstration erhalten, eine Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts eines gefälschten Impfausweises bzw. eines digitalen Impfzertifikats oder auch bereits einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben, ist dringend der Rat eines Strafverteidigers geboten!
Ein Rechtsanwalt für Corona Strafrecht kann Ihnen im Falle eines Vorwurfs der genannten Delikte helfen. Zum einen wird die Rechtmäßig- und Verhältnismäßigkeit des Vorgehens der Beamten durch eine Akteneinsicht überprüft. Zum anderen kann im Rahmen der Einschaltung eines Strafverteidigers nach Erhalt der Akte die Besprechung der Strategie zum weiteren Vorgehen in Ihrer Angelegenheit erfolgen.
Das rät der Anwalt für Strafrecht in Hannover
Mein Rat als erfahrener Strafverteidiger lautet daher: machen Sie daher vorerst keine eigenständigen Angaben gegenüber der Polizei oder sonstigen Personen. Lassen Sie sich durch einen Anwalt für Strafrecht beraten und machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Gefälschter Impfausweis strafbar Herr Anwalt Hannover?
Auch das Vorlegen eines gefälschten Impfausweises, eines gefälschten Impfzertifikats – oder ein Vorlegen eines falschen ärztlichen Attests über eine Maskenbefreiung stellt eine Straftat dar.
Aufgrund der vorherrschenden „2G-Regel“ erhalten auch nur die Personen Zugang zu einer Veranstaltung/ Versammlung, die geimpft oder genesen sind. Vermehrt kommt es daher zu der Nutzung von gefälschten Impfpässen, Testnachweisen oder ärztlichen Attesten. Hierzu ist auch der aktuelle Artikel des LKA Niedersachsen lesenswert:
Die Strafbarkeit der Nutzung eines gefälschten Impfausweises wurde durch eine Gesetzesänderung am 24. November 2021 beschlossen. Danach macht sich nach § 277 und § 275 StGB strafbar, wer einen gefälschten Impfpass, (digitalen) Impfausweis oder Impfzertifikat vorlegt. Damit sind die Impfnachweise als ein Gesundheitszeugnis zu werten. Die Straftaten werden mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Insofern rate ich Ihnen als Rechtsanwalt für Strafrecht, sich bereits im Ermittlungsverfahren einen Strafverteidiger zur Rate zu ziehen.
Gleiches gilt für die Fälle, in denen ein gefälschter Testnachweis vorgelegt wird. Auch werden diese Verstöße mit einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen – zum Beispiel beim gewerbsmäßigen Vorgehen – mit einer Freiheitsstrafe von drei bis zu fünf Jahren geahndet.
Anwalt für Corona Strafrecht kann helfen!
Setzen Sie sich für ein erstes kostenloses Erstgespräch mit mir als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover in Verbindung. Auch wenn Sie bereits vernommen wurde und sich möglicherweise selbst belastet haben, ist ein günstiger Verfahrensausgang noch möglich. Dies wird in einem gemeinsamen Gespräch erörtert. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann Ihnen in dieser Situation weiterhelfen.
Ihr Anwalt für Corona Strafrecht – Isik
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