Das Sexualstrafrecht bedient sich zahlreicher, nicht selten auch rein englischer Begriffe. Diese sind für den durchschnittlichen Bürger in der Regel nicht ohne Weiteres verständlich . So steht beispielsweise die Annäherung an ein Kind mit sexuellen Motiven – das sog. „Cyber-Grooming“ – unter Strafe.
Worum handelt es sich hierbei genau? Und worauf gilt es zu achten? Das erkläre ich als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover in diesem Kurzbeitrag.
Wann handelt es sich um „Cyber-Grooming“?
Mit dem Begriff Cyber-Grooming wird sinngemäß die Vorbereitung oder Anbahnung im Internet verstanden. Gemeint ist damit das Vorbereiten sexueller Kontakte durch das gezielte Ansprechen in Foren, Chat-Rooms, sozialen Netzwerken, Messengern oder anderen Plattformen. Hierbei wird zunächst durch die Täter Vertrauen vorgespiegelt, um das minderjährige Opfer später zu sexuellen Handlungen zu bewegen.
Mit dem Begriff Cyber-Grooming wird sinngemäß die Vorbereitung oder Anbahnung im Internet verstanden. Gemeint ist damit das Vorbereiten sexueller Kontakte durch das gezielte Ansprechen in Foren, Chat-Rooms, sozialen Netzwerken, Messengern oder anderen Plattformen. Hierbei wird zunächst durch die Täter Vertrauen vorgespiegelt, um das minderjährige Opfer später zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Dies erfoglt meist unter Nutzung einer falschen Identität, nicht selten als gleichaltrige Person.
Dies können Kinder nur schwer durchschauen, da ihnen – anders als bei realen Begegnungen auf dem Spielplatz oder Schulhof – altersbedingt noch das gesunde Misstrauen fehlt.
Was sagt das Gesetz Herr Strafverteidiger Hannover?
Cyber-Grooming ist als „Vorbereitung des sexuellen Missbrauch von Kindern“ in § 176b des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Dabei muss die Einwirkung auf einen Sexualkontakt mit dem Täter oder mit einer anderen Person oder auf die Herstellung oder Erlangung von Kinderpornographie abzielen. Ob es zu einer sexuellen Handlung tatsächlich im Rahmen eines Treffens kommt, ist für die Strafbarkeit nicht von Bedeutung. Da außerdem auch der Einwirkungsversuch unter Strafe steht, ist die Strafbarkeit generell sehr weit nach vorne verlagert. Dadurch tauchen in der Praxis jedoch erhebliche Beweisschwierigkeiten auf. Dies kann einen Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Strafverteidigung darstellen. Für mich als Strafverteidiger Hannover ein Einfallstor.
Wie erfahre ich, dass gegen mich wegen Cyber-Groomings ermittelt wird?
Dass die betroffene Person in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten ist, wird ihr meist erst bewusst, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Haustür steht. Oftmals werden Computer, Handys und andere Geräte für weitere Ermittlungen beschlagnahmt.
Welche Strafe droht ?
Die Vorbereitung des sexuellen Missbrauch von Kindern in Form des Cyber-Groomings in § 176b StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Sollte ich mich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden?
Allein schon der Vorwurf des Cyber-Groomings wiegt – wie bei fast allen Sexualdelikten – schwer. Dieser hat nämlich häufig bereits von vornherein erhebliche soziale und berufliche Konsequenzen für den Beschuldigten. Für mich als einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Hildesheim geht es immer darum, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, im Rahmen dessen grundsätzlich in aller Öffentlichkeit verhandelt werden würde.
Soweit muss es jedoch nicht kommen. Oftmals kann eine Einstellung des Verfahrens bei mangelndem hinreichenden Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO), Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) erwirkt werden. Ob dies in ihrem Fall möglich ist bzw. wie hoch die Erfolgswahrscheinlichkeiten im Hinblick auf eine solche Verfahrenserledigungen stehen, ist mir als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover nach erfolgter Akteneinsicht in die bisherigen Ermittlungsergebnisse möglich.
Zögern Sie daher nicht, mich als Strafverteidiger in Hannover zu kontaktieren. Gerne berate ich Sie in Ihrer Angelegenheit und übernehme Ihr Mandat.
Ihr Rechtsanwalt Strafrecht Hannover – Isik
Foto: ©burdun – #214458563– stock.adobe.com