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Dogukan Isik

Krieg in der Ukraine – Strafbarkeit des „Z“-Symbols

Aktualisiert: 31. Dez. 2022

Aktuell dominiert der russische Überfall auf die Ukraine die Berichterstattung. So ist es schier unmöglich, Nachrichten zu verfolgen, ohne die Bilder des Krieges in der Ukraine zu sehen. Was hierbei immer häufiger ins Auge springt, ist das weiße „Z“-Symbol auf Hauswänden, Kleidung oder Panzern und anderen Fahrzeugen des russischen Militärs.

Auch hierzulande sieht man dieses „Z“ immer häufiger. Jetzt haben die ersten Bundesländer – darunter auch Niedersachsen – ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Verwendung dieses Zeichens angekündigt. Als Strafverteidiger in Hannover sehe ich daher einen berechtigten Anlass, sich mit der Thematik in diesem Beitrag rechtlich auseinanderzusetzen.


Wofür steht das „Z“-Symbol Herr Strafverteidiger Hannover?

Über die Bedeutung des „Z“-Zeichens wird unterschiedlich spekuliert. Den Buchstaben „Z“ gibt es im kyrillischen Alphabet nicht. Zunächst bestand die Vermutung, das Zeichen würde deshalb verwendet, damit die russischen Militärfahrzeuge von den ukrainischen Vehikeln unterschieden werden können. Es diene also lediglich dazu, einen Beschuss unter Kameraden zu verhindern. Jedoch konnte das Zeichen auch immer häufiger unter der russischen Zivilgesellschaft beobachtet werden. Schließlich veröffentlichte das russische Militär einen Beitrag auf der Plattform Instagram, auf dem jenes „Z“ mit den Worten „Auf den Sieg“ zu sehen ist. Mittlerweile gibt es auch zahlreiche russische Propagandavideos, auf denen das „Z“-Zeichen eine bedeutende Rolle spielt. Aus diesem Grund wird es in Deutschland nunmehr als ein Zeichen der Unterstützung für den russischen Krieg in der Ukraine verstanden.


Z-Symbol: Strafbarkeit?

Innenminister Boris Pistorius ordnete an, wer durch das „Z“-Symbol öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Staatschef Wladimir Putin gegen die Ukraine zum Ausdruck bringe, müsse in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Grundlage hierfür soll § 140 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) sein. Dieser Paragraph stellt ein Verhalten unter Strafe, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die niedersächsische Polizei soll daher bei jedem Vorkommnis genau untersuchen, ob mit der Präsentation des „Z“-Zeichens ein strafrechtlich relevanter Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine besteht.

Bisher ist ein solcher Fall von den deutschen Gerichten nicht geklärt worden. Für eine Verurteilung wegen Belohnung oder Billigung von Straftaten muss es sich um eine Straftat handeln, die im Gesetz aufgelistet sind. Zu diesen zählt auch das Führen eines Angriffskrieges gemäß § 13 des Völkerstrafgesetzbuches. Entscheidend ist also, ob die deutschen Strafgerichte den Krieg in der Ukraine juristisch als russischen Angriffskrieg betrachten. Für eine solche Einstufung könnte die Entscheidung des Internationalen Gerichtshof sprechen, mit der Russland verpflichtet wurde, den Krieg zu beenden.

Damit die Verwendung des „Z“ als Billigung des Krieges angesehen werden kann, müsste in einem Strafprozess zunächst ein Zusammenhang zwischen dem im jeweiligen Einzelfall verwendeten „Z“ und den Geschehnissen in der Ukraine hergeleitet werden. An einer Billigung könnte es beispielsweise dann fehlen, wenn das „Z“ deutlich erkennbar in einem anderen Bezug verwendet wird. Selbst wenn aber ein Zusammenhang zum Angriffskrieg besteht, kommt eine Verurteilung nicht bei jeder Billigung in Betracht. Denn eine Billigung ist nur dann strafrechtlich relevant, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ob diese Voraussetzung bei einem Aufkleber oder Sticker erfüllt ist, muss im jeweiligen Einzelfall präzise geprüft werden.


Fazit vom Strafverteidiger Hannover

Wer das „Z“-Zeichen verwendet, läuft Gefahr, Beschuldigter eines Strafverfahrens zu werden. In rechtlicher Hinsicht gibt es in diesem Zusammenhang jedoch noch viele ungeklärte Fragen. Dies ist ein Anhaltspunkt für jede professionelle Strafverteidigung.

Sollten Sie künftig „Post“ von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft erhalten, gilt: Je früher Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten, desto besser stehen Ihre Verteidigungschancen. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover bin ich Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen und als Wahl- oder Pflichtverteidiger vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Dabei liegt mir als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht eine effektive und konsequente Verteidigung stets am Herzen.


Foto: #501931561– stock.adobe.com

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