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Dogukan Isik

Strafbarkeit Hasskommentar – sog. Hate Speech

Hate Speech (deutsch: Hassreden, hier: Hasskommentar) ist ein Begriff, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover greife ich in diesem Kurzbeitrag das Thema "Hate Speech" auf und gebe einen kurzen Überblick, was darunter zu verstehen ist. Ferner zeige ich auf, welche Handlungen als Hate Speech gelten können. 


Was bedeutet Hate Speech?


Hate Speech richtet sich gegen Personen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, (vermeintlichen) Herkunft, Religion, Geschlechts oder sexuellen Orientierung einer bestimmten Gruppe zugeordnet werden können. Hate Speech kann daher als eine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auch im digitalen Raum, bezeichnet werden. Die Übergänge zu Cyber-Mobbing sind fließend. Als Strafverteidiger in Hannover bearbeite ich regemäßig Mandate, denen der Vorwurf des Hate Speech zu Grunde liegt. Nicht immer ist die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten, sondern noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit getragen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht sollte sich daher Ihrem individuellen Fall annehmen.


Ist Hate Speech ein feststehender juristischer Begriff?


Nein, Hate Speech ist kein feststehender juristischer Begriff. Unser Rechtssystem unterscheidet lediglich zwischen zulässigen und unzulässigen Meinungsäußerungen. Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, wie es in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) festgelegt ist. Dennoch wird die Meinungsfreiheit nicht uneingeschränkt gewährt. Sie kann durch Gesetze wie beispielsweise den Schutz der Jugend oder das Recht auf persönliche Ehre sowie durch Strafgesetze eingeschränkt werden. Verleumdungen, Beleidigungen und Volksverhetzung sind daher nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.



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Welche Straftatbestände kann Hate Speech z.B. verwirklichen?


Volksverhetzung, § 130 StGB:

Nach diesem Paragrafen macht sich jemand strafbar, der in einer Weise handelt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dabei richtet sich das Handeln gegen Teile der Bevölkerung oder bestimmte Gruppen (nationale, rassische, religiöse oder ethisch bestimmte) und zielt darauf ab, Hass zu schüren, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern sowie die genannten Gruppierungen zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen oder zu verleumden.


Beleidigung, § 185 StGB:

Eine Beleidigung liegt vor, wenn eine Person die Ehre einer anderen Person angreift, indem sie Missachtung zum Ausdruck bringt.


Üble Nachrede, § 186 StGB:

Hierbei handelt es sich um das Verbreiten verächtlich machender Tatsachen, die nicht nachweislich der Wahrheit entsprechen. Spekulative herabwürdigende Äußerungen können schnell den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.


Verleumdung, § 187 StGB:

Häufig werden bewusst falsche Tatsachen über eine Person verbreitet, um diese in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Eine solche Handlung kann den Tatbestand der Verleumdung erfüllen.


Bedrohung, § 241 StGB:

Strafbar ist auch die Bedrohung einer anderen Person.


Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB:

Das öffentliche Auffordern zu rechtswidrigen Taten ist strafbar. Beispielsweise kommt es vor, dass Kommentatoren in privaten "Fahndungsaufrufen" die Öffentlichkeit dazu auffordern, vermeintliche Kriminelle zu verprügeln, zu töten oder deren Besitz wie beispielsweise das Auto zu beschädigen. Eine solche öffentliche Aufforderung zu Straftaten stellt gemäß § 111 StGB eine Straftat dar.


Achtung: Es ist zu beachten, dass die genannten Straftatbestände im Zusammenhang mit Hate Speech nicht abschließend sind, sondern lediglich eine Auswahl darstellen.


Hasskommentar – Beschuldigtenanhörung erhalten, was tun?


Als Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover habe ich in meiner langjährigen Praxis zahlreiche Mandanten vertreten, die wegen Hate Speech im Internet beschuldigt wurden. In solchem Fällen ist es von entscheidender Bedeutung umgehend z.B. einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Ein erfahrener Strafverteidiger versteht die komplexen rechtlichen Zusammenhänge vollumfänglich und kann auf dieser Grundlage einen strategischen und fundierten Verteidigungsplan entwickeln, um Ihre Rechte effektiv zu schützen.


Wenn Sie mit solch schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert sind, sollten Sie keine Zeit verlieren und unverzüglich professionelle Unterstützung suchen. Zögern Sie daher nicht einen Strafverteidiger in Hannover zu kontaktieren. Als Fachanwalt für Strafrecht beantrage ich nach Erhalt des Mandats sofort Akteneinsicht, um einen präzisen Überblick über die gegen meine Mandanten erhobenen Vorwürfe seitens der Ermittlungsbehörden zu erhalten. Oberstes Ziel hierbei ist die Vermeidung einer Gerichtsverhandlung. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, die je nach Aktenlage und Verteidigungsstrategie angestrebt wird. Sollte es wider Erwarten zu einem Gerichtsverfahren kommen, stehe ich Ihnen als kompetenter Strafverteidiger in Hannover vor jedem Gericht in ganz Deutschland zur Seite. Ich vertrete meine Mandanten bundesweit und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.




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