Die Diskussion über die Risiken von Deepfakes ist derzeit ein viel beachtetes Thema. Als Strafverteidiger aus Hannover verfolge ich die aktuellen strafrechtlichen Debatten dazu sehr genau. Während der Bundesrat plant, eine neue Strafnorm einzuführen, um den Herausforderungen durch Deepfakes zu begegnen, hat die Bundesregierung diese Initiative abgelehnt. In diesem Zusammenhang schlägt die Bundesrechtsanwaltskammer einen alternativen Lösungsansatz vor. Im Internet wird intensiv darüber diskutiert, welche Strategien am effektivsten sind, um dieser Bedrohung entgegenzuwirken. Darum soll es heute gehen.
Was sind Deepfakes?
In letzter Zeit haben bestimmte Vorfälle in Hannover für großes Aufsehen gesorgt: Über Messenger-Dienste und soziale Medien werden erschreckend realistisch aussehende Nacktaufnahmen in Gruppenchats verbreitet – sogenannte Deepnudes, die durch künstliche Intelligenz erstellt wurden. Diese Bilder wurden in eine Software eingegeben, die daraufhin manipulierte Darstellungen erzeugte. Als Anwalt für Strafrecht aus Hannover habe ich bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet. Deepfakes erzeugen täuschend echt wirkende gefälschte Videos, Bild- oder Audiodateien, in denen Personen Dinge sagen oder tun, die sie nie gesagt oder getan haben. Diese Technologien werden häufig für Desinformation, Diskreditierung oder Erpressung eingesetzt.
Zudem werden Deepfakes auch genutzt, um Personen im politischen Meinungswettstreit zu diskreditieren und nachteilige Stimmungen gegen sie zu schüren. Politische Prozesse wie Wahlen können durch Deepfakes ebenfalls zu Desinformationskampagnen führen. Darüber hinaus sind Unternehmen durch Deepfakes in finanziellen Angelegenheiten gefährdet, da gefälschte Anweisungen zu Geldüberweisungen führen können.
Gesetzesentwurf aus dem Bundesrat
Um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu stärken, hat der Bundesrat, auf Initiative des Freistaats Bayern, einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines neuen § 201b im Strafgesetzbuch vorgelegt. Dieser Entwurf sieht vor, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Deepfakes mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden können. Während § 201a bereits die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch reale Bildaufnahmen regelt, bleibt der Schutz vor generierten Bildern bisher unzureichend. Der Bundesrat betont daher, die Notwendigkeit eines neuen § 201b StGB. Deepfakes können nicht nur für persönliche Angriffe oder zur Diskreditierung genutzt werden, sondern auch zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen. Der neue Paragraph soll Eingriffe in den höchstpersönlichen Lebensbereich durch täuschend echte KI-generierte Aufnahmen bestrafen. Wenn Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um gegen die Verbreitung solcher Inhalte vorzugehen.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Gesetzentwurf auch Ausnahmen vorsieht, etwa für den Bereich der Kunst oder der Wissenschaft. Diese Regelung soll die Kunstfreiheit wahren, insbesondere in Bezug auf Satire und kreative Ausdrucksformen. Dennoch bleibt der rechtliche Rahmen für die Nutzung von Deepfakes unklar, und der spezifische Unrechtsgehalt der Manipulation wird nicht immer erfasst.
Position der Bundesregierung
Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für einen neuen § 201b StGB skeptisch und sieht die Notwendigkeit dieser Regelung nicht. Sie argumentiert, dass bestehende Gesetze bereits ausreichende Strafmöglichkeiten bieten. So würden die Strafnormen zur Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte nach §§ 184b und 184c StGB auch KI-generierte Bilder einbeziehen. Zudem könnten auch die strafrechtlichen Bestimmungen zur Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB) sowie die Verleumdung (§ 187 StGB) zur Anwendung kommen.
Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf den Gesetzesentwurf des Bundesrates reagiert. Sie kritisiert die Unklarheiten des Entwurfs, schlägt jedoch gleichzeitig einen neuen Straftatbestand vor. Die Bundesrechtsanwaltskammer bemängelt, dass das zu schützende Rechtsgut zu schwammig formuliert sei und der bloße Verweis auf das Persönlichkeitsrecht an Präzision fehlt. Es besteht die Gefahr, dass der Gesetzesvorschlag die generelle Veröffentlichung von KI-generierten Bildern verbietet. Darüber hinaus warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor den vom Bundesrat geplanten Ausnahmen, die als zu weitgehend erachtet werden. Weder die Meinungs- und Pressefreiheit noch die Wissenschafts- und Kunstfreiheit bieten verfassungsrechtlich schützenswerte Gründe, um die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, einschließlich nicht erkennbarer Deepfake-Inhalte, zu rechtfertigen. Der Schutz von Satire nach Art. 5 Abs. 3 GG endet, wenn der Durchschnittsleser diese als bloße Unwahrheit und nicht als satirische Übertreibung versteht. Zudem ist fraglich, wie die absichtliche Verbreitung falscher Medieninhalte, wie etwa Deepfakes, einer privilegierten Berichterstattung über Zeitgeschehen oder Geschichte dienen kann. Anstelle eines neuen Tatbestandes schlägt die Bundesrechtsanwaltskammer eine Ergänzung des § 201a StGB vor, um bestehende Regelungen zu erweitern und eine minimalinvasive Lösung zu schaffen. Im § 201a Abs. 2 Nr. 2 soll festgelegt werden, dass die Verbreitung von realitätsgetreuen KI-Bildern nur dann strafbar ist, wenn dieser Inhalt geeignet ist, dem Abgebildeten erheblich zu schaden. Dies stellt einen zentralen Unterschied zum Entwurf des Bundesrates dar: Während der Bundesrat lediglich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts fordert, verlangt die Bundesrechtsanwaltskammer eine erhebliche Schädigung eines Dritten durch die Veröffentlichung.
Fazit
In der heutigen Zeit, in der die Technologie rasant voranschreitet, stehen wir vor der Herausforderung, sowohl die Freiheit der Erstellung und Veröffentlichung von Bildern mithilfe künstlicher Intelligenz zu wahren als auch die Opfer von Deepfakes zu schützen. Diese Thematik wird in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln müssen, um den neuen Gegebenheiten gerecht zu werden. Die Diskussion darüber ist noch lange nicht abgeschlossen.
Als Strafverteidiger in Hannover ist es meine Aufgabe, die Rechte meiner Mandanten in diesem komplexen Umfeld zu schützen. Sollten Sie wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht oder die unrechtmäßige Verbreitung von Bildern in Schwierigkeiten geraten, stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen effektiv zu verteidigen. Es ist entscheidend, dass Sie über Ihre rechtlichen Optionen informiert sind und sich wirksam wehren können. Melden Sie sich gerne in meiner Kanzlei in Hannover, um eine persönliche Beratung zu erhalten. Ich freue mich darauf, Ihnen zur Seite zu stehen.
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