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Dogukan Isik

Tödlicher Autounfall in Hambühren – Strafverteidiger Hannover klärt auf

Aktualisiert: 20. Feb. 2023

Vor einigen Wochen berichtete die HAZ von einem Verkehrsunfall in Hambühren. Hierbei ist ein 13-jähriges Mädchen ums Leben gekommen. Drei weitere Personen wuurden verletzt . Gegen den zunächst geflohenen Tatverdächtigen wurde laut Bericht ein Strafverfahren wegen eines Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Zudem sei auch ein Mord nicht auszuschließen. Gerade Letzteres klingt zunächst einmal merkwürdig, da es sich doch eher um andere Situationen handelt, in denen sich der Verdacht eines Mordfalles aufdrängt.

Warum es sich bei Verkehrsunfällen solcher Art aber dennoch um einen Mord handeln kann, erkläre ich als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover in diesem Beitrag.


Verkehrsunfall und Mord?

Rechtlich gesehen liegt ein Mord vereinfacht gesagt immer dann vor, wenn ein Mensch getötet worden ist und der Verursacher dabei ein Mordmerkmal aufweist. Das StGB (Strafgesetzbuch) nennt im § 211 StGB, der den Mord regelt, insgesamt 9 solcher Merkmale, worunter bei dem Verdacht eines Kraftfahrzeugrennens insbesondere die Tötung eines Menschen mittels „gemeingefährlicher Mittel“ naheliegt. Nach herrschender Definition liegt eine solche dann vor, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung so einsetzt, dass er in der konkreten Tatsituation die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat und dadurch eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann. Dies kann bei einem Autofahrer, der innerorts mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h unterwegs ist, durchaus der Fall sein.


Vorsatz – ja oder nein Herr Rechtsanwalt Hannover?

Doch die weitaus spannendere Frage ist in solchen Raserfällen unter Strafrechtlern die des Vorsatzes des Autofahrers. Hiermit beschäftigte sich bereits der Bundesgerichtshof in dem Fall des Berliner Rasers, der in der Justiz und in den Medien durch die Decke ging. Hierbei wurde ein 69-Jähriger mitten in Berlin in seinem Jeep gerammt und getötet, weil zwei Männer in ihren Autos über den Ku’damm rasten. Das Ergebnis des langwierigen Prozesses, der über mehrere Jahre dauerte und verschiedene Instanzen beschäftigte: Der Raser, der mit dem Jeep kollidierte, nahm billigend in Kauf, durch sein Fahrverhalten andere Personen in Lebensgefahr zu bringen. Ein billigendes In-Kauf-Nehmen reicht für eine vorsätzliche Begehungsweise aus. Dies machte eine Verurteilung wegen Mordes möglich.


Strafverteidiger Hannover zieht Fazit:

Wie in dem Fall aus der HAZ entschieden wird, bleibt abzuwarten. Wie immer ist die Frage, ob ein Raser ein Mörder sein kann, eine des Einzelfalls. Eine Verurteilung wegen Mordes ist – wie der Berliner Raser-Fall zeigt – allerdings nicht ausgeschlossen. Dies muss eine sorgfältige Prüfung des Vorsatzes ergeben, an dessen Annahme hohe Anforderungen zu stellen sind. Hierbei handelt es sich u

m den entscheidenden Ansatzpunkt bei der Strafverteidigung.

Mit diesen Fragen beschäftige ich mich als Strafverteidiger in Hannover regelmäßig. Zu meinen Mandanten zählen viele Menschen, denen eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorgeworfen wird.

Zögern Sie daher nicht, mich als Strafverteidiger in Hannover zu kontaktieren. Ich berate Sie gerne in Ihrer Angelegenheit und übernehme Ihr Mandat.


Ihr Rechtsanwalt Strafrecht Hannover – Isik

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