Als Strafverteidiger in Hannover gebe ich einen kurzen Einblick in ein in meinem Berufsalltag doch sehr häufig aufkommenden Thema: Vorwurf Drogenkauf im Darknet. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover sehe ich mich oft mit Fällen konfrontiert, in denen Personen mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz konfrontiert sind, weil sie – mutmaßlich – Drogen über das Darknet bestellt haben.
Der vermeintlich sichere Weg zur Droge
Das Darknet, ein Teil des Internets, der nicht von herkömmlichen Suchmaschinen erfasst wird, bietet vermeintliche Anonymität und verlockende Versprechen. Egal ob Cannabis, Amphetamin, Kokain, LSD oder Ecstasy – die gewünschten Betäubungsmittel sind oft nur wenige Klicks entfernt. Die Kontaktaufnahme zum Verkäufer ist verschlüsselt, die Bezahlung erfolgt anonymisiert über Kryptowährungen wie Bitcoins. Doch die vermeintliche Sicherheit trügt.
Die gefährliche Schwachstelle: Der Postweg
Die Anonymität im Bestellvorgang ist trügerisch, da die Lieferung der Drogen üblicherweise auf dem Postweg erfolgt. Wie ist als erfahrener Strafverteidiger in Hannover aus unzähligen Ermittlungsakten weiß, haben die Ermittlungsbehörden verschiedene Wege, an die Daten von Darknet-Bestellungen zu gelangen. Postsendungen können abgefangen werden, teils auch mittels Drogenspürhunden in den Briefverteilzentren. Zudem haben Ermittler in der Vergangenheit die Konten von verhafteten Drogenhändlern übernommen, um an Kundendaten zu gelangen. Unverschlüsselte Datenspeicherungen und Finanzermittlungen bei Bitcoin-Zahlungen sind weitere Ansatzpunkte für Ermittlungen.
Vorladung Drogenkauf im Darknet – was tun?
Erhalten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, ist Besonnenheit gefragt. Sie sollten erst einmal von Ihrem umfassenden Schweigerecht ist Gebrauch machen. Im Falle einer Darknet-Drogenbestellung empfehle ich als erfahrener Anwalt für Drogendelikte dringend, einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und Ihnen den gleichen Informationsstand wie den Ermittlungsbehörden verschaffen. Gemeinsam mit dem für sie besten Rechtsanwalt in Hannover können Sie eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und Stellungnahmen abstimmen, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Warum Sie nicht alleine zur Polizei gehen sollten
Selbstverständlich könnten Sie grundsätzlich alleine zur Polizei gehen, aber dies ist – wie meine Erfahrung als Rechtsanwalt für Drogendelikte zeigt – nicht in allen Fällen ratsam. Die Kriminalpolizei ist geschult in Vernehmungstechniken, und Aussagen können unbeabsichtigt zu Selbstbelastung führen. Eine professionelle Strafverteidigung ist essenziell, um Ihre Rechte zu wahren und eine bestmögliche Verteidigung sicherzustellen. Aber: Selbst der beste Strafverteidiger in Hannover kann nicht zaubern. Sollten sich anhand der Ermittlungsakte tatsächlich konkrete Anhaltspunkte für einen Tatnachweis ergeben, so wird der Rechtsanwalt eine Alternativlösung aufzeigen. Ein erfahrener Strafverteidiger für Drogendelikte wird dies wissen.
Drogen aus dem Darktnet – was droht?
Die zu erwartende Strafe für den Kauf von Drogen im Darknet hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Art, Menge und Qualität der bestellten Substanzen. Vorstrafen, Betäubungsmittelabhängigkeit und Nachtatverhalten spielen ebenfalls eine Rolle. Eine Verurteilung kann Geldstrafe, Bewährungs- oder Freiheitsstrafe bedeuten. Nicht selten werden Verfahren jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Auch das im kommenden Jahr in Kraft tretende Cannabisgesetz wird für viele Konsumenten von zumindest Cannabis Erleichterung und in bestimmten Konstellationen Straffreiheit bringen.
Erfahrener Anwalt für Drogendelikte in Hannover
Ich vertretene meine Mandanten beim Vorwurf von Drogendelikte bundesweit. Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht habe ich umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Betäubungsmittelstrafverfahren. Sofern Sie eine erste Einschätzung benötigen, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Es gibt auch Fälle, wo bereits ein erstes Telefongespräch die Sache klären kann. Nicht immer ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig.
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