Als Strafverteidiger in Hannover stehe ich regelmäßig mit Menschen im Kontakt, die sich an mich wenden, nachdem ihre Wohnung durchsucht worden ist. Grund hierfür ist häufig der Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie.
Nicht selten ist bei einem solchen Vorwurf der Ruf sowie die soziale wie berufliche Existenz ruiniert – selbst, wenn am Ende eines Strafverfahrens die Schuld nicht festgestellt wird. Das Gesetz sieht für den Besitz von Kinderpornographie seit dem 01.07.2021 eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren vor. Im Falle der Verbreitung oder Weitergabe droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Durch diese Gesetzesverschärfung gilt der Besitz kinderpornographischer Inhalte rechtlich gesehen nicht mehr – wie in der Vergangenheit – als Vergehen, sondern gilt seither als Verbrechen.
Für mich als Strafverteidiger in Hannover ist die Erhaltung der Freiheit meiner Mandanten das oberste Ziel ist. Um dieses zu erreichen, ist allerdings Folgendes zu beachten:
1. Machen Sie keine Angaben zur Sache!
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover kann ich es nicht oft genug betonen: Schweigen Sie! Dies ist Ihr gutes Recht. Sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft sollten Sie zur Sache überhaupt nichts mitteilen – erst recht, wenn Sie unschuldig sind. Denn dann bietet sich der Verteidigung regelmäßig die Möglichkeit an, Ihren Besitzwillen bzw. Ihre Kenntnis von den bei Ihnen aufgefundenen Dateien anzugreifen. Vorschnelle und unüberlegte Angaben ohne versierten Rechtsbeistand führen oftmals dazu, dass belastende Informationen geliefert werden, die überhaupt nicht hilfreich sind. Im Gegenteil: Häufig werden die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens sogar noch verringert!
2. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger!
Als Strafverteidiger in Hannover ist es mir möglich, für Sie in Ihrer Angelegenheit Akteneinsicht zu beantragen. Auf diese Weise kann ich Einblick in die bisherigen Ermittlungsarbeiten der Strafverfolgungsbehörden und der Beweislage erhalten. Durch diese gewonnenen Informationen kann ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Situation bieten und vor allem eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.
So stellt sich in jedem Verfahren rund um Kinderpornographie die Frage, ob es sich bei den betreffenden Dateien tatsächlich um kinderpornographische Inhalte handelt. Die richtige Unterscheidung und Einordnung ist für den Ausgang des Verfahrens von essentieller Bedeutung. Zwar ist eine Einstellung wegen Geringfügigkeit bzw. ein Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen seit der Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Allerdings kann mit einer präzisen, ausgeklügelten Argumentation oftmals eine Einstellung mangels Tatverdacht erzielt werden.
3. Nein zu erkennungsdienstlichen Behandlungen!
Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts kommt es häufig vor, dass Beschuldigte im Laufe des Verfahrens zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen werden. Dies hängt damit zusammen, dass befürchtet wird, dass sie in ähnlicher oder anderer Weise erneut straffällig werden und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die daraufhin einzuleitenden Ermittlungen fördern könnten. Dies sollten Sie als Beschuldigter unbedingt ablehnen und bestenfalls durch Ihren Strafverteidiger Widerspruch erheben. Von einer freiwilligen Teilnahme an erkennungsdienstlichen Behandlungen rate ich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover grundsätzlich ab!
4. Durchhalten – Gemeinsam schaffen wir es!
Ein Strafverfahren im Bereich des Sexualstrafrechts ist extrem belastend. Die Auswertung beschlagnahmter Datenträger zieht das Ermittlungsverfahren in die Länge. Womöglich sind Sie bereits gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt oder gar an einem persönlichen Tiefpunkt angekommen, an dem man von Existenzvernichtung sprechen kann.
Als Fachanwalt für Strafrecht weiß ich, dass der reine Verdacht umso schneller für bare Münze genommen wird, je skandalöser und emotional aufgeladener das – womöglich nie stattgefundene – Geschehen ist. Je schneller hiergegen angekämpft wird, desto besser gelangen Sie durch das Strafverfahren, unabhängig davon, wie es endet.
Als ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger stehe ich Ihnen im Falle einer Mandatierung jederzeit an Ihrer Seite und höre Ihnen zu, ohne Sie vorzuverurteilen.
Sofern in Ihrem Verfahren eine Gerichtsverhandlung nicht vermeidbar ist, stelle ich für Sie einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Sollten Sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, so setze ich mich dafür ein, dass diese – soweit möglich – zur Bewährung ausgesetzt wird.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit als ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Hannover zur Verfügung. Als von Ihnen beauftragter Strafverteidiger in Hannover berate ich Sie umfassend in Ihrem Verfahren und übernehme gerne Ihre Verteidigung vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei liegt mir eine effektive und konsequente Verteidigung am Herzen.
Rechtsanwalt Hannover – Isik
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