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Aussagedelikte

Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über Aussagedelikte.

Aussagedelikte

Aussagedelikte – Fachanwalt Strafrecht Hannover

Da Gerichte oder Behörden nach dem Recht zu entscheiden haben, ist ein lückenloser und wahrheitsgemäß offengelegter Sachverhalt die Grundvoraussetzung für rechtmäßige Urteile oder Entscheidungen. Geschütztes Rechtsgut der Aussagedelikte, welche in den §§ 153 ff. StGB (Strafgesetzbuch) geregelt sind, ist deshalb die staatliche Rechtspflege, worunter insbesondere das öffentliche Interesse an einer wahrheitsgemäßen Tatsachenfeststellung fällt.

Als Rechtsanwalt in Hannover stelle ich nachfolgend die wichtigsten Aussagedelikte vor und kläre darüber auf, worauf es zu achten gilt.

Wann mache ich mich wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar?

Gemäß § 153 StGB macht sich wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt.

Wann ist eine Aussage „falsch“?

Eine Aussage ist nach dem Bundesgerichtshof (BGH) dann falsch, wenn ihr Inhalt objektiv nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Gegenstand der Aussage ist dabei der Sachverhalt wie er sich tatsächlich zugetragen hat. Die innere Vorstellung der aussagenden Person ist somit ohne Belang. Eine Aussage ist demzufolge als falsch zu betrachten, wenn ein Widerspruch zwischen Wort und Wirklichkeit vorliegt.

Alle tatsächlichen Angaben, die Gegenstand der Vernehmung sind, unterliegen der Wahrheitspflicht. Dies sind zum einen das Beweisthema und die Angaben zur Person. Allerdings kann der Vernehmungsgegenstand durch Fragen des Gerichts und anderer Prozessbeteiligter noch erweitert werden. Daher erstreckt sich die Aussagepflicht im Strafprozess und somit die Wahrheitspflicht auf alle Tatsachen, die mit der Tat im Zusammenhang stehen.

Für den Aussagenden gilt, dass er über alle Tatsachen Auskunft erteilen muss, die das Beweisthema betreffen oder erkennbar in Zusammenhang mit ihm stehen und daher möglicherweise für die Entscheidung des Gerichts erheblich sind. Verschweigt er eine solche Tatsache, so ist die Aussage unvollständig und damit falsch. Anders ist dies, wenn eine Aussage verweigert wird. In diesem Fall sagt der Vernehmende nicht falsch, sondern überhaupt nicht aus. Das Verschweigen von Vermutungen führt nicht zu einer falschen Aussage, da Vermutungen keine Tatsachen sind und der Aussagende zur Äußerung von Vermutungen, nach denen er nicht gefragt wurde, nicht verpflichtet ist. Bei Spontanäußerungen des Aussagenden, welche über den Vernehmungsgegenstand hinausgehen, gilt, dass diese nur dann von der Wahrheitspflicht erfasst werden, wenn sie nach einer nachträglichen Erweiterung des Beweisthemas durch den vernehmenden Richter bestätigt werden.

Wer kann sich wegen falscher uneidlicher Aussage strafbar machen?

Als Täter der falschen uneidlichen Aussage kommt nur ein Zeuge oder ein Sachverständiger in Betracht. Für Beschuldigte im Strafprozessrecht sowie Parteien im Zivil- oder Verwaltungsprozess kommt nur Meineid gemäß § 154 StGB in Betracht. Aus meiner Erfahrung als Strafverteidiger Hannover stehen oftmals Zeugen, die in Verwandschaft mit dem Beschuldigten bzw. Angeklagtens stehen, in einem besonderen Konflikt. Trotz der Möglichkeit des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 StPO begeben sich die verwandten Zeugen oftmals auf dünnes Eis, wenn sie ein strafbares Verhaltens bagatellisieren bzw. – wider besseren Wissens – dem Gericht anders schildern. Bevor mein Mandant Zeugen aus der eigenen Familie benennen möchte, berate ich diese als Rechsanwalt für Strafrecht ausführlich hinsichtlich der möglichen und immer wieder vorkommenden Gefälligkeitsaussagen und deren Konsequenzen. Oftmals wird daher auf die Benennung von Familienmitgliedern abgesehen.

Was ist eine zuständige Stelle?

Als zuständige Stelle im Sinne des § 153 StGB gilt ein Gericht, welches als inländische Behörde unter staatlicher Autorität Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Private Schiedsgerichte scheiden daher aus. Andere zur eidlichen Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zuständige Stellen sind insbesondere Behörden im verwaltungsrechtlichen Sinne, die allgemein die Befugnis haben, Eide abzunehmen. Darüber hinaus zählen als zuständige Stelle das Bundespatentamt sowie der Notar. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind nicht zuständig.

Können falsche Angaben nachträglich berichtigt werden?

Das Strafgesetzbuch sieht mit § 158 ausdrücklich die Berichtigung einer falschen Angabe vor. Eine Berichtigung einer falschen Angabe erfolgt, wenn sie durch eine wahrheitsgemäße Darstellung ersetzt wird. Die Berichtigung muss allerdings rechtzeitig geschehen. Das ist der Fall, wenn sie bei der Entscheidung noch verwendet werden kann, aus der Tat darf noch kein Nachteil für einen anderen entstanden ist und noch keine Strafanzeige gegen den Täter erstattet oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Sofern diese drei Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht von einer Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern.

Wann mache ich mich wegen Meineids strafbar?

Wegen Meineids macht sich strafbar, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört. Für Zeugen und Sachverständige stellt § 154 StGB einen sog. Qualifikationstatbestand zu § 153 StGB dar, für Parteien im Zivilprozess und den Dolmetscher ist § 154 StGB ein eigenständiger Tatbestand.

Wer kann sich wegen Meineids strafbar machen?

Als Täter kommen alle Personen in Betracht, die nach dem Verfahrensrecht zur Eidesleistung verpflichtet werden können und eidesmündig sind.

Was bedeutet falsches Schwören?

Falsches Schwören ist das Tätigen einer falschen Aussage im Sinne des § 153 StGB, welche durch Leistung eines Eides bekräftigt wird. Bei der Vernehmung von Zeugen unterliegen auch die Angaben zur Person der Wahrheitspflicht und werden von der Eidesleistung umfasst. Keine Rolle spielt es, ob jemand mit religiöser Beteuerung schwört oder nicht.

Was ist der sog. Aussagenotstand?

Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht gemäß § 157 StGB die Strafe nach seinem Ermessen mildern und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden. Erforderlich ist hierbei, dass die Bestrafung wegen einer Straftat droht, die zeitlich vor der Falschaussage liegt und noch verfolgt werden kann.

Wann mache ich mich wegen falscher Versicherung an Eides Statt strafbar?

Wegen falscher Versicherung an Eides Statt gemäß § 156 StGB macht sich strafbar, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt. Die Versicherung an Eides Statt dient der mündlichen oder schriftlichen Glaubhaftmachung und bindenden Bekräftigung tatsächlicher Behauptungen.

Wie kann eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden?

Eine Versicherung an Eides Statt kann sowohl in schriftlicher Form als auch mündlich abgegeben werden. Wann eine Versicherung an Eides Statt falsch ist, bestimmt sich nach denselben Kriterien, wie beim Vorliegen einer falschen Aussage im Rahmen der §§ 153, 154 StGB. Der Wahrheitspflicht unterliegen solche Äußerungen, die für das konkrete Verfahren von Bedeutung sein können. Durch das Verschweigen von Tatsachen wird eine Versicherung falsch, wenn die verschwiegenen Tatsachen mit dem gewählten Beweisthema in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Offenlegung der Tatsachen die Erklärung inhaltlich verändern würde.

Wann mache ich mich wegen falscher Verdächtigung strafbar?
§ 164 StGB stellt die falsche Verdächtigung unter Strafe. Verdächtigen ist jedes Tätigwerden, durch das ein Verdacht auf eine bestimmte andere Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird. Falsches Verdächtigen stellt daher das Behaupten von Tatsachen dar, die im konkreten Fall geeignet sind, einen Tatverdacht auf eine in Wahrheit unschuldige Person zu lenken, zu verstärken oder hervorzurufen. Dabei kann die Tatsache sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend kundgetan werden. Es spielt daher keine Rolle, on eine Behauptung tatsächlich vorliegt oder nur durch Schaffung einer verdächtigen Beweislage erfolgt.

Die Verdächtigung muss gegenüber einer Behörde, einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger, militärischen Vorgesetzen oder der Öffentlichkeit erfolgen. Unter Behörde fällt in diesem Zusammenhang auch ein Gericht. Zur Entgegenahme zuständiger Amtsträger ist auch der an Ort und Stelle ermittelnde Polizeibeamte. Erfasst wird außerdem auch das Aufstellen einer sonstigen Behauptung, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen den Verdächtigen herbeizuführen, wie beispielsweise im Falle von Ordnungswidrigkeiten.

Was sollte ich bei einer Anklageschrift tun?

Sollten Sie eine Anklageschrift wegen eines Aussagedeliktes erhalten haben, dann empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt heranziehen. Dieser wird überprüfen, ob die Voraussetzungen der jeweiligen Strafnorm tatsächlich erfüllt sind. Durch die Beantragung der Akteneinsicht ist es ihm möglich, wertvolle Informationen aus der Ermittlungsakte zu gewinnen und so eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover stehe ich Ihnen für Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung. Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung in Ihrem Verfahren. Als Rechtsanwalt bin ich vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland tätig.

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