Das letzte Wort
Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über das letzte Wort.
Das letzte Wort – Strafverteidiger Hannover
Wer hat eigentlich das letzte Wort im Strafverfahren? Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover möchte ich mit diesem Kurzbeitrag allen Interessierten einen kleinen Überblick verschaffen.
Was ist mit dem „letzten Wort“ gemeint?
Man kennt es aus diversen Justizfilmen und Gerichtsshows: Ist das Strafverfahren am Ende angelangt, bekommt der Angeklagte das sogenannte „letzte Wort“. Das heißt jedoch nicht, dass damit tatsächlich das allerletzte Wort gesprochen ist. Vielmehr folgt die Verkündung des Urteils durch den Richter. Und selbst darauf können noch unzählige Wörter ausgetauscht werden – beispielsweise durch Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision.
Was sagt die Strafprozessordnung?
Die Strafprozessordnung (StPO) enthält in § 258 Absatz 2 folgenden Halbsatz: Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Damit ist gemeint, dass die letzte Äußerung, bevor es zu der Urteilsberatung kommt, nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder anderen Beteiligten kommen darf.
Vielmehr muss dem Angeklagten die Möglichkeit geboten werden, sich über alles äußern zu können, was in das Verfahren eingebracht wurde. Auf diese Weise soll der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör sichergestellt werden, welcher in Artikel 103 des Grundgesetzes (GG) verankert ist.
Was passiert, wenn dem Angeklagten nicht das letzte Wort gewährt wird?
Sofern andere Verfahrensbeteiligte noch irgendwelche – wenn auch nur kurze – Erklärungen abgeben, so muss dem Angeklagten das letzte Wort erneut erteilt werden. Wird dem Angeklagten das letzte Wort nicht gewährt, so stellt dies einen Verfahrensfehler dar. Dieser stellt grundsätzlich einen sog. relativen Revisionsgrund dar, so dass sich der Angeklagte gegen das Strafurteil durch Einlegung einer Revision zur Wehr setzen kann. Im Erfolgsfall führt dies dazu, dass das gegen ihn ergangene Strafurteil aufgehoben wird. Dabei muss das Urteil zwar auch auf dem Verfahrensverstoß beruhen. Allerdings wird davon aber regelmäßig ausgegangen.
Noch weitere Fragen?
Neben dem Rechtsschutz des Betroffenen dient das Rechtsmittel der Revision vor allem auch der einheitlichen Rechtsanwendung: Die Vorschriften des Prozessrechts sollen gleichförmig angewandt und das materielle Recht überall gleich ausgelegt werden. Dies gilt gerade auch für das letzte Wort des Angeklagten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in Hannover gerne zur Verfügung und übernehme ihre Verteidigung in Ihrem Verfahren. Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht liegt mir eine effektive und konsequente Verteidigung meiner Mandanten stets am Herzen.