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Drogen im Straßenverkehr

Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über Drogen im Straßenverkehr.

Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr

Wer unter Einfluss berauschender Substanzen am Straßenverkehr teilnimmt, stellt eine besondere Gefährdung der Sicherheit auf den Straßen dar. Entsprechend hoch fallen nach dem Bußgeldkatalog die Strafen für das Fahren unter Drogeneinfluss aus. Die Folgen lauten Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für mindestens einen Monat. Daneben kann auch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Wiederholungstätern und Tätern besonders schwerer Verstöße kann schließlich auch der Führerscheinentzug drohen.

Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal:

Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal:

Bußgeld in Höhe von 1000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal:

Bußgeld in Höhe von 1500 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss:

3 Monate Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe

Wie wird der Drogenkonsum am Steuer nachgewiesen?

Für den Nachweis des Konsums von Drogen am Steuer stehen den Beamten verschiedene Methoden zur Verfügung. Zu nennen sind Schweiß- und Speichel-, Blut- oder Urintests. Allerdings sind die Beamten grundsätzlich an die Freiwilligkeit des Fahrers gebunden. So muss beispielsweise ein angeordneter Urintest bei Drogen am Steuer nicht durchgeführt werden. Erhärtet sich jedoch der Anfangsverdacht bei den Beamten, dass Drogeneinfluss am Steuer vorliegt, dann kann ein Richter einen Bluttest anordnen. Zu beachten ist, dass es zur Feststellung der Fahrungeeignetheit kommen kann, auch wenn der Konsum von Drogen bereits einige Tage her ist.

Was droht beim Drogenkonsum am Steuer in der Probezeit?

Für Führerscheinneulinge in der Probezeit stellt das Fahren unter Drogeneinfluss einen A-Verstoß und damit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Es kommt schon beim erstmaligen Verstoß zu einer Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars, dessen Kosten zwischen 250 Euro und 400 € liegen. Kommt es zu einem erneuten Verstoß innerhalb der vierjährigen Probezeit, so wird neben einer Verwarnung eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung angeordnet. Beim dritten Verstoß kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Wird bei der Strafe ein Unterschied zwischen harten und weichen Drogen gemacht?

Es wird grundsätzlich zwischen den sog. harten Drogen wie etwa Kokain oder Heroin und den sog. weichen Drogen wie zum Beispiel Cannabis unterschieden, welche sich unterschiedlich stark auf den Körper auswirken. Allerdings ist die Annahme, dass weiche Drogen weniger streng beurteilt werden als harte Drogen, ein Irrglaube. Die Strafe beträgt nämlich in beiden Fällen – wie oben aufgezeigt – ein Bußgeld von 500 bis 1500 €, ein bis drei Punkte in Flensburg und ein mehrmonatiges Fahrverbot. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei harten Drogen schon ein einmaliger Konsum zum Führerscheinentzug führt. Bei weichen Drogen ist dies unter Umständen erst dann der Fall, wenn der Konsum als gelegentlich eingeschätzt wird. Dafür haben sich je nach Rauschmittel unterschiedliche Grenzwerte herausgebildet. Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Konsum: Liegt der sog. THC-COOH-Wert bei THC-Drogen über 150ng/ml, so wird in der Regel von regelmäßigem Konsum ausgegangen.

Worauf muss ich bei der Einnahme von Medikamenten achten?

Vorsicht ist auch bei bestimmten Medikamenten geboten, die neben bekannten Drogen auch die Fahrtüchtigkeit ausschließen können. Dazu zählen insbesondere solche, die die Leistungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen beeinflussen. Obwohl eine Aufklärung über die möglichen Nebenwirkungen des verschriebenen Medikaments durch den behandelnden Arzt stattfinden muss, wird der Fahrzeugführer vor Gericht regelmäßig nicht gehört werden, wenn sich dieser darauf beruft, er wäre nicht aufgeklärt worden. Jeder Fahrzeugführer ist nämlich für seine Fahrtüchtigkeit selbst verantwortlich und hat diese sicherzustellen.

Was erwartet mich bei einer MPU?

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist eine Maßnahme, die immer dann angeordnet wird, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen.

Zunächst gilt zu beachten, dass die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) von einer amtlich anerkannten privaten Stelle durchgeführt wird und die Kosten selbst bezahlen werden müssen. Diese belaufen sich auf 380 bis 750 € und variieren je nachdem aus welchem Grund die MPU gegen Sie angeordnet worden ist.

Die MPU setzt sich in der Regel aus einer ärztlichen Untersuchung, einem Reaktionstest und einem psychologischen Untersuchungsgespräch zusammen und dauert ca. 3 bis 4 Stunden. In diesem werden von einem Verkehrspsycholigen direkte Fragen zum persönlichen Konsum- und Fahrverhalten gestellt. Teilnehmende sollten unbedingt widersprüchliche Aussagen vermeiden, deutlich machen, dass sie sich den Gefahren von Drogen im Verkehr bewusst sind und sich ihr eigenes Fehlverhalten eingestehen. Des Weiteren sollte unbedingt für Abstinenznachweise gesorgt werden, welche beim Drogenkonsum für etwa ein halbes oder ganzes Jahr angesetzt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug?

Wird beim Betroffenen aufgrund regelmäßigen Drogenkonsums dessen Fahreignung infrage gestellt, so kann es in diesem Fall es zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen kommen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist jedoch vom Fahrverbot streng zu unterscheiden. Ein Fahrverbot stellt hierbei die mildere Sanktion dar. Dabei wird dem Betroffenen für einen Zeitraum von 1 bis zu 6 Monaten untersagt, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Dafür muss der Betroffene seinen Führerschein in amtliche Verwahrung abgeben, den er nach Ablauf des Zeitraums zurückbekommt. Durch das Fahrverbot soll dem Täter sein schuldhaftes Verhalten aufgezeigt und somit eine Besserung für die Zukunft erreicht werden.

Demgegenüber wird dem Betroffenen beim Fahrerlaubnisentzug die Erlaubnis an sich, ein Kraftfahrzeug zu führen, komplett entzogen. Einer solchen bedarf es überhaupt, um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Zugleich ordnet das Gericht die Sperrung zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren an. Nach Ablauf dieser ausgesprochenen Sperrzeit muss der Betroffene dann die Fahrerlaubnis erneut durch eine Führerscheinprüfung erlangen. Die Führerscheinstelle ist im Rahmen einer solchen Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis dazu verpflichtet, die Geeignetheit des Betroffenen zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu überprüfen. Unter Umständen muss sich der Betroffene auch hier einer MPU unterziehen.

Drogen im Straßenverkehr – Rechtsanwalt?

Die rechtlichen Folgen des Fahrens unter Drogeneinfluss sind nicht zu unterschätzen. So kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mehrere Jahre betragen. Dieses unter Umständen sogar existenzbedrohende Risiko den Betroffenen kann durch die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt deutlich reduziert werden.

Als Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht in Hannover stehe ich Ihnen jederzeit als Ihr Rechtsvertreter zur Verfügung. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Drogenkonsum im Straßenverkehr und den damit in Verbindung stehenden strafrechtlichen Konsequenzen. Hierfür biete ich Ihnen ein erstes, kostenloses Informationsgespräch an. Meine Erfahrungen im Straf- und Verkehrsrecht ermöglichen eine qualitativ hochwertige Mandatsbearbeitung und eine schnelle und effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Interessen.

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