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Fachanwalt

Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über den Titel des Fachanwaltes.

Fachanwalt

Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Um diesen Titel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu erhalten, muss er bestimmte Voraussetzungen, die in der Fachanwaltsordnung (kurz FAO) geregelt sind, erfüllen.

Worin unterscheidet sich der Fachanwalt vom Rechtsanwalt?

Bevor diese Frage konkret beantwortet werden kann, sollte zunächst über die Gemeinsamkeiten zwischen Fachanwalt und Rechtsanwalt aufgeklärt werden: Die naheliegendste Gemeinsamkeit liegt im juristischen Studium. Unabhängig davon, welche Bezeichnung ein Anwalt trägt, musste dieser dieselbe juristische Ausbildung durchlaufen. Abgesehen von einer selbst gewählten Schwerpunktbereichsprüfung, die in unterschiedlichen Rechtsgebieten absolviert werden kann, verfügt insofern jeder Anwalt über dasselbe juristische Grundwissen, welches durch das erfolgreiche Ablegen der beiden Staatsexamina nachgewiesen wird. Sowohl ein Fachanwalt als auch ein Rechtsanwalt darf somit seine Mandanten vor den Gerichten vertreten, an denen er zugelassen ist und muss seine anwaltliche Schweigepflicht beachten.

Der Unterschied zwischen einem Fachanwalt und einem Rechtsanwalt liegt darin, dass der Fachanwalt entsprechend seiner Bezeichnung über ein besonderes Fachwissen und einen umfangreichen Erfahrungsschatz verfügt, indem er sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisiert hat. Insgesamt darf sich ein Rechtsanwalt auf maximal drei Fachgebiete spezialisieren und damit maximal drei Fachanwaltstitel tragen.

Wie wird ein Rechtsanwalt nun zum Fachanwalt?

Nach dem erfolgreichen Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens darf der ab diesem Zeitpunkt sogenannte Volljurist bzw. beziehungsweise Assessor.Jur. bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einen Antrag auf die Zulassung zum Rechtsanwalt stellen. Danach darf er als Rechtsanwalt tätig werden. Damit ihm jedoch der Titel Fachanwalt vergeben werden kann, muss der Rechtsanwalt außerordentliches Fachwissen und eine besondere Praxiserfahrung auf dem entsprechenden Rechtsgebiet nachweisen.

Die Ausbildung zum Fachanwalt gliedert sich daher in drei Schritte: Zum einen muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang besuchen, der je nach Fachgebiet einen Umfang von mindestens 120 Stunden beträgt. Das vermittelte Wissen wird dabei durch mehrere Klausuren abgefragt. Doch nicht nur in der Theorie muss sich der Rechtsanwalt beweisen können: Er muss auch nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren eine bestimmte Anzahl von Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet bearbeitet hat. Die Anzahl der notwendigen Fälle ist dabei von Fachgebiet zu Fachgebiet unterschiedlich und liegt zwischen 50 und 160 Fällen.

So muss beispielsweise der Rechtsanwalt für den Erwerb des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ 60 Fälle nachweisen, innerhalb derer er an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht teilgenommen haben muss.

Für den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ sind es 100 bearbeitete Fälle und zudem fünf Fälle aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu zählt hier auch das Individualarbeitsrecht, wenn die Fälle Rechtsfragen aus dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts zum Gegenstand haben. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört das Tarifvertragsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht und Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts.

Der Erwerb des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ erfordert 160 bearbeitete Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich jeweils auf mindestens drei der Bereiche Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht oder Verkehrsverwaltungsrecht beziehen. In jedem dieser Bereiche müssen mindestens 5 bearbeitete Fälle nachgewiesen werden.

Schließlich kann Rechtsanwalt durch den Ausschuss gemäß § 7 FAO noch zu einem Fachgespräch geladen werden.

Ab Erhalt des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt gemäß § 15 FAO pro Jahr an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme auf diesem Rechtsgebiet teilnehmen, um den Titel weiterhin führen zu dürfen.

Kann mich ein Fachanwalt nur in seinem Fachgebiet vertreten?

In der Praxis bearbeiten Fachanwälte zwar überwiegend die Fälle, die in das entsprechende Spezialgebiet fallen. Ein Fachanwalt kann Sie aber selbstverständlich auch dann vertreten, wenn es sich um einen Fall aus einem anderen Rechtsgebieten handelt. Ich als Rechtsanwalt in Hannover und zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht verweise meine Mandanten bei Fragen in anderen Rechtsgebieten aber grundsätzlich auf einen andere Rechtsanwalt in Hannover.

Was bedeutet die Bezeichnung „Spezialist“?

Anders als der Fachanwaltstitel, der durch die Rechtsanwaltskammer verliehen wird, sind andere Zusatzbegriffe, wie beispielsweise „Spezialist für xyz-Recht“, nicht gesetzlich geschützt. Aus diesem Grund darf sich jeder Anwalt auch so nennen, wenn er im Zweifel nachweisen kann, dass er Spezialist oder Experte auf einem bestimmten Rechtsgebiet ist. Einige Anwälte versuchen durch diese Bezeichnung den Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet „vorzutäuschen“. Als Verbraucher haben Sie jedoch nur bei der Bezeichnung Fachanwalt die Gewissheit, dass der Anwalt über einen umfassenden theoretischen und praktischen Wissensstand verfügt und in der Lage ist, Sie in Ihrem verfahren fundiert zu vertreten. Besteht in dieser Hinsicht Unsicherheit, so dürfen und sollten Sie den Rechtsanwalt nach seinen Qualifikationen fragen.

Was macht einen guten Fachanwalt aus?

Neben dem umfangreichen Fachwissen und großem Erfahrungsschatz können Sie einen guten Fachanwalt auch anhand weiterer Kriterien ermitteln. Auf der Suche nach einem sehr guten Fachanwalt können Sie sich an Folgendem orientieren: Hat der Fachanwalt einen akademischen Titel? Veröffentlicht er Beiträge zu seinem Spezialgebiet? Wie ist der Fachanwalt von seinen Mandanten bewertet worden?

Ein Doktortitel deutet häufig darauf hin, dass der Fachanwalt ein besonders gutes Staatsexamen abgelegt hat. Nicht selten kommt es vor, dass der Fachanwalt auch auf seinem Spezialgebiet promoviert hat, so dass er sich bereits auf diese Weise einen fundierten Einblick in die Materie verschaffen konnte. Auch ein LLM.-Titel, welcher nach einem Jahr zusätzlicher Ausbildung verliehen wird, weist neben guten Fremdsprachkenntnissen auf viel theoretisches Wissen des Fachanwalts hin.

Beiträge in einem Blog oder in juristischen Fachzeitschriften zeigen, dass sich ein Fachanwalt regelmäßig mit einer Vielzahl an relevanten Themen beschäftigt. Aber auch auf der eigenen Website des Fachanwalts oder der Kanzlei können Beiträge vorhanden sein. Auf diese Weise zeigt er ebenfalls ein sehr gutes Fachwissen auf.

Erfahrungsberichte und Bewertungen deuten schließlich neben der fachlichen Kompetenz vor allem auch auf die soziale Kompetenz eines Fachanwalts hin. So kann Lob und Kritik früherer oder aktueller Mandanten bei der Frage, ob es sich um einen kompetenten Fachanwalt handelt, besonders aufschlussreich sein.

Kostet mich der Fachanwalt mehr als ein gewöhnlicher Rechtsanwalt?

Da für die meisten Leistungen des Fachanwalts und des gewöhnlichen Rechtsanwalts gleichermaßen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt, gibt es für den Fachanwalt keine höheren Kosten. Maßgeblich ist regelmäßig der Streitwert der Sache, so dass es keinen Unterschied macht, ob Sie sich von einem Fachanwalt oder einem normalen Anwalt vertreten lassen. Allerdings hat der Anwalt je nach Komplexität des Falls die Möglichkeit, die Gebühren mit einem Abrechnungsfaktor von 0,5 bis 2,5 in Rechnung zu stellen, woraus sich unterschiedliche Honorare ergeben können, sofern nach dem RVG abgerechnet wird.

Warum sollte ich mich für einen Fachanwalt entscheiden?

Ein Fachanwalt ist bestens mit seiner Materie vertraut und kann aufgrund seiner umfangreichen praktischen Erfahrung auf seinem Rechtsgebiet auch komplexe Fragen beantworten. Durch die jährlichen Fortbildungen ist der Fachanwalt auf seinem Gebiet stets auf dem neuesten Stand und ist daher mit allen Entwicklungen in der Rechtsprechung, darunter den aktuellen Urteilen und Gesetzen, vertraut. Aus diesem Grund ist der Fachanwalt die beste Wahl vor allem dann, wenn es sich um einen besonderen Fall aus einem speziellen Rechtsgebiet handelt. Gleichwohl bedeutet dies aber nicht, dass Rat durch einen Fachanwalt nur dann eingeholt werden kann, wenn ein spezielles Rechtsproblem besteht. Auch bei alltäglichen Rechtsproblemen hilft ein Fachanwalt als kompetenter Ansprechpartner weiter. Ob der von Ihnen auserwählte Fachanwalt in Hannover auch der für Sie beste Rechtsanwalt in Hannover ist, erfahren Sie am besten in einem persönlichen Erstgespräch.

Als Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Hannover stehe ich Ihnen jederzeit als Ihr Rechtsvertreter in Hannover und bundesweit zur Verfügung. Hierfür biete ich Ihnen ein erstes, kostenloses Informationsgespräch an. Meine Erfahrungen in diesen drei Rechtsgebieten ermöglichen eine qualitativ hochwertige Mandatsbearbeitung und eine schnelle und effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Interessen! Als Strafverteidiger in Hannover und zugleich Fachanwalt für Strafrecht kann ich auf Erfahrung aus mehr als 1000 bearbeiteten Mandate greifen, um für Sie ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

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