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Geltungsbereich des StGB

Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über den Geltungsbereich des StGB.

Geltungsbereich des StGB

Geltungsbereich des deutschen Strafrechts

Delikte wie Drogenschmuggel, Kriegsverbrechen oder Menschenhandel finden oftmals auf länderübergreifender Ebene statt. Dabei drängt sich häufig die Frage auf, nach welchem Strafrecht der Täter dann zu verurteilen sind. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover möchte ich daher einen kurzen Überblick über den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts geben.

Wann gilt das deutsche Strafrecht?

Zunächst gilt das in den §§ 3, 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) enthaltene Territorialitätsprinzip, welches auch Gebietsgrundsatz genannt wird. Danach ist der Anknüpfungspunkt der Tatort. Das deutsche Strafrecht findet damit Anwendung auf alle Taten, die im Inland begangen worden sind. Somit spielt die Staatsangehörigkeit des Täters oder des Opfers keine Rolle. Inland meint dabei das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Ausland ist dagegen jedes nicht zum deutschen Inland gehörige Gebiet und damit auch solches, das nicht unter einer Staatshoheit steht. Wann genau eine Inlandstat vorliegt, legt § 9 StGB fest: Das ist immer dann der Fall, wenn entweder die Handlung im Inland vorgenommen wurde oder der tatbestandliche Erfolg im Inland eingetreten ist.

Beispiel: Tötet ein Italiener einen Spanier in Berlin, so ist deutsches Strafrecht anwendbar. Entfaltet ein Gift, welches im Ausland verabreicht wurde, beim Opfer erst in Deutschland seine tödliche Wirkung und tritt so der Taterfolg im Inland ein, handelt es sich ebenfalls um eine Inlandstat, so dass deutsches Strafrecht anwendbar ist.

Ergänzend zum Territorialitätsgrundsatz des § 3 StGB regelt § 4 StGB das sog. Flaggenprinzip. Danach wird eine Straftat, die auf einem zum Führen der Bundesflagge oder des Staatszugehörigkeitszeichens der Bundesrepublik berechtigten Schiff oder Luftfahrzeug begangen wurde, so behandelt, als sei sie im Inland begangen worden.

Beispiel: Auf einem unter deutscher Flagge fahrendem Schiff wird eine Polin von einem Portugiesen beraubt. Auch hier findet deutsches Strafrecht Anwendung.

Für Straftaten, die im Ausland begangen werden, gilt zunächst gemäß dem Territorialitätsprinzip das örtlich anwendbare Strafrecht. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen dennoch deutsches Strafrecht Anwendung findet. So ist nach dem sog. aktiven Personalitätsprinzip der Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung nach deutschem Strafrecht die Staatsangehörigkeit. Demzufolge können deutsche Täter auch dann nach deutschem Strafrecht belangt werden, wenn sie die Tat ausschließlich im Ausland begangen haben. Dieses Prinzip gilt jedoch nur eingeschränkt, da § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB voraussetzt, dass die Tat am Tatort ebenfalls mit Strafe bedroht ist oder keiner Strafgewalt unterliegt.

Beispiel: Vergewaltigt ein deutscher Urlauber in der Türkei eine tschechische Urlauberin, so ist für die im Ausland begangene Straftat deutsches Strafrecht anwendbar, da die Vergewaltigung auch in der Türkei unter Strafe steht.

Des Weiteren ist das deutsche Strafrecht nach dem sog. Schutzprinzip des § 5 StGB auch für Taten im Ausland anwendbar, wenn inländische Rechtsgüter verletzt oder gefährdet werden, beispielsweise beim Hochverrat oder der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates.

Richten sich Straftaten gegen gemeinsame, in allen Staaten anerkannte Rechtsgüter, kann ebenfalls das deutsche Strafrecht zur Anwendung kommen. Dieser sog. Weltrechtsgrundsatz ist gesetzlich in § 6 StGB geregelt und entspringt aus dem Gedanken der internationalen Solidarität. Darunter fallen unter anderem beispielsweise Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen, Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr und Menschenhandel.

Zuletzt gilt der sog. Grundsatz der stellvertretenden Strafrechtspflege, wenn eine grundsätzlich zuständige ausländische Staatsgewalt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Durchsetzung ihres Strafanspruchs gehindert ist. Voraussetzung ist, dass die Tat am Tatort, soweit dieser einer Strafgewalt unterliegt, mit Strafe bedroht ist.

Beispiel: Tötet ein Marokkaner in Algerien einen spanischen Urlauber und flieht anschließend nach Deutschland, so kann er, wenn er hier aufgegriffen wird und von keiner Seite aus ein Auslieferungsgesuch gestellt wird, nach deutschem Strafrecht abgeurteilt werden, da die Tötung eines Menschen auch nach algerischem Recht strafbar ist.

Noch Fragen?

Bei Fragen zum Thema der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts können sie mich jederzeit kontaktieren und sich von mir beraten lassen. Als Wahl- oder Pflichtverteidiger bin ich vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Dabei liegt mir als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht eine effektive und konsequente Verteidigung am Herzen.

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