Haftaufschub
Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über einen möglichen Haftaufschub.
Haftaufschub- bester Rechtsanwalt Strafrecht notwendig?
Der Haftaufschub ist in § 456 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und stellt ein Mittel der Strafvollstreckung dar, mithilfe dessen ein Verurteilter die Vollstreckung seiner Haftstrafe gegen sich hinauszögern kann. Er kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn sich der Zeitpunkt des Haftantritts für den Verurteilten oder seine Familie als besonders ungünstig darstellt.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Haftaufschub gewährt werden?
Die Gewährung des Haftaufschubs ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In formeller Hinsicht ist zunächst erforderlich, dass ein Antrag des Verurteilten gestellt wird. Ein Haftaufschub kann nur vor Beginn der Vollstreckung der Freiheitsstrafe und nur vorübergehend beantragt werden. Der Verurteilte muss für einen erfolgreichen Antrag vor allem aber darlegen, dass ihm oder seiner Familie durch die sofortige Vollstreckung erhebliche Nachteile erwachsen. Es muss also deutlich gemacht werden, inwieweit der direkte Haftantritt zu Nachteilen führt, welche im Fall eines Aufschubs hätten vermieden oder jedenfalls gemindert werden können.
Was gilt als „erheblicher Nachteil“?
Einen erheblichen Nachteil kann eine Härte persönlicher, familiärer oder ideeller Art darstellen. Wichtig ist dabei vor allem, dass diese für den Verurteilten oder die Familie einen gewissen Schweregrad erreicht. Wann diese Schwelle überschritten ist, ist regelmäßig anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Als Beispiel kann eine schwere Erkrankung der Ehefrau genannt werden, die nicht allein gelassen werden kann und außerstande ist, für die minderjährigen Kinder zu sorgen. Denkbarer Grund ist aber auch das Absolvieren einer Abschlussprüfung oder die Einarbeitung eines Mitarbeiters im eigenen Betrieb, sofern dies für die Betriebsfortführungen notwendig ist.
Nach dem Wortlaut des § 456 Abs. 1 StPO muss es sich jedoch um außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile handeln, so dass es für den Haftaufschub gerade nicht ausreicht, dass die Strafe für sich genommen eine Härte für den Verurteilten oder seine Familie darstellt.
Wie lange kann der Haftantritt hinausgezögert werden?
Die gesetzlich bestimmte Dauer, um welche die Vollstreckung der Haft maximal hinausgezögert werden darf, beträgt 4 Monate. Ein erfolgreicher Antrag auf Haftaufschub setzt daher auch voraus, dass der vorgetragene Nachteil innerhalb dieser Zeitspanne auch tatsächlich beseitigt werden kann. Kann der Verurteilte dies nicht darlegen, so bestehen von vornherein keine guten Chancen auf den erwünschten Haftaufschub.
Haftaufschub abgelehnt – was tun?
Wird der Antrag auf Haftaufschub abgelehnt, so kann sich der Antragsteller gegen die ablehnende Entscheidung mithilfe einer Beschwerde zur Wehr setzen. Dies gilt auch dann, wenn die Vollstreckung der Strafe bereits begonnen hat.
Ist die Heranziehung eines Rechtsanwalts ratsam?
Ein Haftaufschub kann nicht bei jedem mit einem Strafantritt verbundenen Nachteil gerechtfertigt werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass in bestimmten Situationen ein Antrag auf Haftaufschub wegen persönlicher oder wirtschaftlicher Gründe positiv beschieden wird. Daher sollte auch diese Möglichkeit, die die Strafprozessordnung bietet, vollumfänglich ausgeschöpft werden.
Für weitere Fragen oder eine unverbindliche Auskunft, ob ein Haftaufschub für Sie in Betracht kommt, stehe ich Ihnen als Strafverteidiger in Hannover gerne zur Verfügung.