Handyverstoß
Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über einen Handyverstoß.
Handyverstoß- Strafverteidiger Hannover
Da mit der Benutzung des Handys am Steuer aufgrund der Ablenkung erhebliche Gefahren für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer drohen, sieht der Gesetzgeber bei entsprechenden Verstößen empfindliche Sanktionen vor. Dabei wird nicht nur das bloße Tippen und Telefonieren vom „Handyverstoß“ erfasst – immer wieder beschäftigen sich die Gerichte damit, was nun erlaubt und verboten ist.
Daher möchte ich als Fachanwalt für Strafrecht einen kurzen Überblick über die geltende Rechtslage verschaffen.
Was sagt das Gesetz?
Wer ein Fahrzeug führt, darf gemäß § 23 Abs. 1a StVO (Straßenverkehrsordnung) ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Neben dem Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy und dem Lesen oder Schreiben einer SMS bzw. E-Mail werden nach dem Bußgeldkatalog somit auch dann ein Bußgeld und ein Bußgeldbescheid fällig, wenn das im Handy integrierte Navigationssystems per Hand benutzt wird, ein Anruf weggedrückt wird oder Tablets und E-Readern verwendet werden.
Auch das Fotografieren mit dem Handy sowie die Betätigung des Home-Buttons eines ausgeschalteten Handys stellt eine verbotene Nutzung des Mobiltelefons dar. Gleiches gilt für die Videotelefonie als Fahrer. Dagegen verstößt das bloße Halten eines elektronischen Gerätes noch nicht gegen das Handyverbot am Steuer. Wird ein Handy lediglich weitergereicht, so gilt dies ebenfalls nicht als verbotene Handynutzung am Steuer. Anders wurde wiederum in einem Fall entschieden, in dem ein Handy aufgrund des blendenden Displays weggelegt worden ist.
Welche Sanktionen drohen beim Handyverstoß?
Für das Handy am Steuer ist eine Geldbuße von mindestens 100 € vorgesehen. Das Bußgeld kann sich auf 150 € bzw. 200 € erhöhen, wenn dadurch andere gefährdet worden sind oder es sogar zum Unfall gekommen ist. Zudem wird ein entsprechender Verkehrsverstoß mit mindestens einem Punkt in Flensburg bestraft. Bei Gefährdung anderer oder Unfallverursachung sind es bereits zwei Punkte. Außerdem wird das Handy am Steuer als A-Verstoß gewertet. Unter Umständen ist auch mit einem Fahrverbot zu rechnen.
Fazit vom Rechsanwalt für Strafrecht Hannover Isik
Die bisherige Rechtsprechungspraxis macht deutlich, dass es häufig von Nuancen abhängt, ob eine verbotene Nutzung des Mobiltelefons vorliegt oder nicht. Weil die Gerichte grundsätzlich jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abstellen müssen, lässt sich nicht pauschal festlegen, wann ein entsprechender Einspruch gerechtfertigt ist.
Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, in dem Ihnen ein Handyverstoß vorgeworfen wird, dann empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt.
Als von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt in Hannover kann ich für Sie den Sachverhalt genau prüfen und Ihnen eine ehrliche Einschätzung geben, ob ein gegen den Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer erhobener Einspruch Aussicht auf Erfolg haben kann. Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Hannover jederzeit zur Verfügung und biete Ihnen hierfür ein erstes, kostenloses Erstgespräch an.