Hauptverhandlung
Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über die Hauptverhandlung.
Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung ist in den §§ 226 bis 275 StPO gesetzlich geregelt und stellt den Hauptkern des Strafprozesses dar. In der Hauptverhandlung soll der Sachverhalt endgültig aufgeklärt werden und über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten abschließend geurteilt. Damit wird also über die Art und Höhe einer Strafe oder über einen Freispruch entschieden. Bestenfalls sollte sich der Angeklagten stets durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten lassen.
Wer ist an der Hauptverhandlung beteiligt?
Verfahrensbeteiligte in der Hauptverhandlung sind in allen Fällen der Angeklagte, ein Richter, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie grundsätzlich ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle. Bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) oder Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) ist darüber hinaus eine Jugendgerichtshelferin oder ein Jugendgerichtshelfer anwesend.
Der Angeklagte kann sich durch einen Strafverteidiger vertreten lassen, der ausschließlich für dessen Interessen tätig ist. Dabei ist zwischen einem sog. Wahl- und Pflichtverteidiger zu unterscheiden. Grundsätzlich steht es dem Angeklagten frei, ob er einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen möchte. In einigen Fällen kann die Mitwirkung eines Strafverteidigers allerdings von der Strafprozessordnung zwingend vorgeschrieben sein. In diesem Fall spricht man von einem Pflichtverteidiger, der vom Gericht bestellt wird.
Die Anzahl der Richter kann von Strafverfahren zu Strafverfahren unterschiedlich sein. Am Amtsgericht urteilt ein Strafrichter, wenn ein Vergehen angeklagt worden und eine Strafe unter 2 Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Sofern eine Verurteilung unter 4 Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist und es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt, entscheidet das Schöffengericht, welches regelmäßig aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen besteht. Schöffen sind ehrenamtliche Richter und entscheiden über Schuld oder Unschuld genauso wie Berufsrichter. Liegt die Straferwartung bei mehr als 4 Jahren Freiheitsstrafe, so entscheidet die Strafkammer am Landgericht, welche in der ersten Instanz mit drei Richtern und zwei Schöffen besetzt ist.
An der Hauptverhandlung können auch Zeugen, Sachverständige und Nebenkläger anwesend sein. Zeugen machen zu einem bestimmten Geschehen eine Aussage. Dabei schildern sie ihre eigene Wahrnehmung, nachdem sie vor der Vernehmung zur Wahrheit durch das Gericht ermahnt wurden. Sachverständige helfen dem Gericht durch ein Gutachten bei einer schwierigen Frage, beispielsweise wenn es darum geht, einen Verkehrsunfall zu rekonstruieren oder eine Brandursache herauszufinden. Durch die Nebenklage kann sich das Opfer einer Straftat aktiv an der Hauptverhandlung beteiligen und wirkt somit nicht nur als ein normaler Zeuge an der Urteilsfindung mit.
Schließlich können beliebige Zuhörer einer Hauptverhandlung beiwohnen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gilt allerdings nicht bei einem Verfahren gegen Jugendliche und in einigen besonderen Fällen.
Muss ich als Angeklagter an der Hauptverhandlung teilnehmen?
Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht mache ich immer wieder die Erfahrung, dass der Mandant sich am Besten durch mich als Strafverteidiger in Hannover in der Gerichtsverhandlung vertreten lassen möchte, ohne dass er bzw. sie selbst an der Gerichtsverhandlung teilnimmt. Was in einem zivilrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verfahren häufig üblich ist, ist jedoch nicht ohne Weiteres in einem Strafverfahren möglich. Im Strafrecht gilt grundsätzlich die Regel, dass der Angeklagte während der Hauptverhandlung persönlich anwesend sein muss. Also selbst dann, wenn er einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Wahrnehmung seiner persönlichen Interessen beauftragt hat. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, wo es u,a, heißt, dass sich der erschienene Angeklagte aus der Verhandlung nicht entfernen darf. Ohne eine Anwesenheit gibt es auch kein „Entfernen“, weshalb die Anwesenheit denklogisch erst einmal vorausgesetzt ist. Aufgrund der revisionsrechtlichen Risiken, wird das Gericht somit an dieser Anwesenheitspflicht festhalten. Von der Anwesenheitspflicht git es aber gesetzliche Ausnahmen. Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht zeige ich meinen Mandanten solche Ausnahmen an und erörtere dessen mögliches Ausbleiben.
Wie läuft die Hauptverhandlung ab?
Zunächst erfolgt der Aufruf der Sache. Dabei wird die Hauptverhandlung durch den vorsitzenden Richter eröffnet und die Anwesenheit sämtlicher Prozessbeteiligter festgestellt. Daraufhin folgt die sog. Vernehmung des Angeklagten zur Person, welche der Feststellung der Identität sowie auch der Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit dient. Daraufhin wird die Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft verlesen, durch die dem Angeklagten nochmals die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vor Augen geführt werden. Nach Verlesung der Anklageschrift fragt das Gericht den Angeklagten, ob die dieser sich zur Anklage äußern möchte. In Fällen, in welchen der Angeklagte ohne einen Rechtsanwalt für Strafrecht an der Verhandlung teilnimmt, ist die Regel, dass sich dieser zur Anklage einläßt. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover erörtere ich bereits im Vorfeld mit meinem Mandanten, ob es Sinn macht, Angaben zur Sache zu machen oder vorerst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
In der anschließenden Beweisaufnahme werden Zeugen vernommen sowie ggf. Sachverständige gehört. Hierbei kann der Strafverteidiger erheblichen Einfluss auf den Ablauf nehmen, indem er beispielsweise Beweisanträge stellt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme erfolgt Plädoyer und Antragsstellung durch die Staatsanwaltschaft. Dann plädiert der Verteidiger und der Angeklagte erhält das letzte Wort, sich zu äußern. Das Gericht zieht sich dann zur Urteilsberatung zurück. Die Hauptverhandlung endet mit der anschließenden Urteilsverkündung. Im Anschluss erfolgt noch die mündliche Urteilsbegründung.
Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht nehme ich mir stets ausreichend Zeit, um meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vorzubereiten. Dies dient nicht nur dazu dem Mandanten die Angst und Aufregung zu nehmen, sondern soll auch verhindern, dass dieser eine Überraschungen erleben muss.
Wie lange dauert die Hauptverhandlung?
Eine Hauptverhandlung kann sich von einem kurzen Termin von einer halben Stunde bis zu mehreren Terminen über mehreren Jahren hinziehen. Die Dauer einer Hauptverhandlung ist dabei maßgeblich vom jeweiligen Sachverhalt abhängig. Wie lange sie dauert hängt in vielen Fällen vom Verhalten des Angeklagten ab, aber auch der Verteidiger kann erheblichen Einfluss auf die Dauer der Hauptverhandlung nehmen. Dies hängt wiederum auch mit der konkreten Verteidigungsstrategie zusammen, über die sich Angeklagter und Verteidiger geeinigt haben.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover berate ich Sie gerne und beantworte Ihre Fragen zum Thema Hauptverhandlung. Als Wahl- oder Pflichtverteidiger bin ich vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Dabei liegt mir als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht eine effektive und konsequente Verteidigung am Herzen.