Hehlerei
Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über die Hehlerei.
Hehlerei? Strafverteidiger aus Hannover klärt auf!
Die Hehlerei ist in § 259 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt und stellt ein Delikt im Bereich der Vermögensdelikte dar. Der Strafgrund der Hehlerei liegt darin, dass durch die Tat ein Zustand aufrechterhalten und vertieft wird, so dass sich die Chancen des Opfers, die Sache wiederzuerlangen, erheblich verringern.
Wann mache ich mich wegen Hehlerei strafbar?
Gemäß § 259 StGB macht sich wegen Hehlerei strafbar, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
Wann liegt eine Sache im Sinne des § 259 StGB vor?
Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, unabhängig davon, welchen wirtschaftlichen Wert sie besitzen. Im Gegensatz zum Diebstahl gemäß § 242 StGB kann es sich jedoch sowohl um eine bewegliche als auch unbewegliche Sache handeln. Darüber hinaus spielen die Eigentumsverhältnisse auch keine Rolle, so dass Hehlerei bei fremden, eigenen oder herrenlosen Sachen möglich ist.
Welche Besonderheiten sind hinsichtlich der Vortat zu beachten?
Die der Hehlerei vorangehende Vortat muss nicht zwingend schuldhaft begangen worden sein. Genauso ist es belanglos, ob sie strafrechtlich noch verfolgbar ist oder nicht. Somit kann sich eine Person wegen Hehlerei strafbar machen, selbst wenn der Diebstahl beispielsweise bereits verjährt ist. Erforderlich ist aber, dass der durch die Vortat geschaffene rechtswidrige Zustand zum Zeitpunkt der Hehlerei noch fortbesteht. Außerdem müssen Hehler und Vortäter personenverschieden sein. Wer also gleich nach einem begangenen Diebstahl die Sache weiterveräußert, macht sich nicht zusätzlich noch wegen Hehlerei strafbar. Das impliziert, dass Hehler und Vortäter einvernehmlich zusammenwirken und dementsprechend die Übertragung des Sachbesitzes auf gegenseitigem Einverständnis beruht. Außerdem muss die Vortat nach dem Wortlaut des § 259 StGB durch einen anderen begangen werden. Nach der Rechtsprechung können daher Täter, Mittäter oder mittelbare Täter der Vortat niemals Hehler sein, wohingegen die Strafbarkeit für Anstifter und Gehilfen der Vortat möglich ist. Als Begründung wird dabei angeführt, dass letztere Personen die rechtswidrige Besitzlage nicht selbst herbeigeführt haben, so dass sie sich durch eine hehlerische Handlung der Hehlerei schuldig machen können.
Durch welche Handlungen kann ich mich der Hehlerei strafbar machen?
Die einzelnen Handlungsmodalitäten der Hehlerei bestehen im Ankaufen, Sichverschaffen, Absetzen und der Absatzhilfe.
Was ist unter „Verschaffen“ zu verstehen?
Die Ergebnisse der Ermittlungsakte entscheiden darüber, ob die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Um sich gegen eine Anklage bestmöglich verteidigen zu können, ist die Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte unerlässlich. Nur dann kann eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden, die darin bestehen kann, entweder zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen, diese mit einer eigenen Einlassung zur Sache zu bestreiten oder sich geständig einzulassen.
Als Strafverteidiger in Hannover ist es mir möglich, Akteneinsicht zu Ihrem Verfahren zu beantragen, um so einen Einblick in die bisherigen Ermittlungsarbeiten der Strafverfolgungsbehörden und der Beweislage zu erhalten. Aufgrund der mir durch die Ermittlungsakte gewonnenen Informationen kann ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Situation bieten. Als kompetenter Ansprechpartner stehe ich Ihnen bei Ihren Fragen nicht nur Akteneinsicht, sondern zum gesamten Gebiet des Strafrechts rund um die Uhr zur Verfügung. Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht berate und vertrete ich meine Mandanten bundesweit.
Wann liegt ein Ankauf vor?
Ein Ankauf liegt vor, wenn der Hehler die Sache auf Grundlage eines Kaufvertrages erlangt. Der alleinige Vertragsabschluss reicht allerdings nicht aus, vielmehr muss der Vortäter dem Hehler die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einräumen.
Was gilt als Absetzen?
Absetzen ist die selbstständige, rechtsgeschäftliche Übertragung einer Sache im Wege einer entgeltlichen wirtschaftlichen Verwertung im Fremdinteresse. Dabei müssen die Absatzbemühungen im wirtschaftlichen Interesse und mit dem Einverständnis des Vortäters erfolgen und auf die Übertragung der Verfügungsgewalt auf einen Dritten gerichtet sein. Nach früherer Rechtsprechung war jedes auf einen Absatz gerichtete Tätigwerden ausreichend, soweit dieses zur Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Vermögenslage geeignet und kein Absatzerfolg eingetreten ist. Von der neuen Rechtsprechung wird dagegen ein Absatzerfolg verlangt. Eine Rückveräußerung an den rechtmäßigen Eigentümer ist außerdem kein Absetzen, da die rechtswidrige Besitzlage gerade nicht aufrechterhalten wird, was gerade das Unrecht der Hehlerei darstellt.
Wann ist Absatzhilfe gegeben?
Absatzhilfe ist die unselbstständige Unterstützung des Vortäters bei dessen Absatzbemühungen. Das Ganze muss in dessen wirtschaftlichem Interesse erfolgen, wobei der „Helfer“ weisungsabhängig ist und den Täter nur bei dessen Bemühungen unterstützt. Dazu zählt beispielsweise das Umlackieren gestohlener Fahrzeuge oder das Umschleifen von Edelsteinen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Strafbarkeit noch erfüllt sein?
Um sich wegen Hehlerei nach § 259 StGB strafbar zu machen, muss der Täter außerdem vorsätzlich handeln. Das bedeutet, dass er wissentlich und willentlich im Hinblick auf die genannten Tatbestandsmerkmale handeln muss. Außerdem ist beim Täter eine Bereicherungsabsicht notwendig. Dies ist die Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern.
Kann man sich wegen versuchter Hehlerei strafbar machen?
Ein Versuch einer Straftat liegt immer dann vor, wenn der Täter zwar bereits unmittelbar zur Tat angesetzt, diese jedoch nicht vollendet hat. Dabei ist ein Vergehen immer nur dann im Versuch strafbar, wenn dies gesetzlich bestimmt wurde. Im Falle der Hehlerei wird die Versuchsstrafbarkeit durch § 259 Abs. 3 StGB ausdrücklich angeordnet, so dass auch die versuchte Hehlerei strafbar ist.
Welche Strafe droht bei der Hehlerei?
Die Hehlerei gemäß § 242 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wie hoch das Strafmaß im Einzelfall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant sind etwaige bestehende Vorstrafen, die Umstände der Tatbegehung sowie der angerichtete Schaden.
Wird jede Hehlerei auch strafrechtlich verfolgt?
Unter Umständen kann ein sogenannter Strafantrag erforderlich sein, damit eine Hehlerei strafrechtlich verfolgt wird. Anders als bei einer Strafanzeige, welche die bloße Mitteilung eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes darstellt, kommt beim Strafantrag der ernsthafte Wille des Antragstellers zum Ausdruck, dass der Betroffene strafrechtlich verfolgt wird. Nach § 259 Abs. 3 StGB, welcher auf die §§ 247 und 248a StGB verweist, ist ein Strafantrag in zwei Fällen notwendig, nämlich wenn durch die Hehlerei ein Angehöriger des Täters oder eine andere in § 247 StGB genannte Person verletzt wurde oder wenn die Hehlerei eine Sache von geringem Wert zum Gegenstand hat. Nach der aktuellen Rechtsprechung lieht die Grenze zur Geringwertigkeit ungefähr bei einem Betrag von 50 €.
Ist die Heranziehung eines Rechtsanwalts ratsam?
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldiger oder eine Anklageschrift erhalten, dann sollten Sie die Angelegenheit nicht vorschnell und unüberlegt in die eigene Hand nehmen. Machen Sie zunächst von ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch und wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht. Dabei gilt der Grundsatz: Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung.
Als von Ihnen beauftragter Strafverteidiger in Hannover beantrage in Ihrem Fall umgehend Akteneinsicht und überprüfe sorgfältig, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der Hehlerei gegeben sind. Nach erfolgter Akteneinsicht arbeite ich mit Ihnen eine bestmögliche Verteidigungsstrategie aus. Sie können mich bei Fragen zum Thema Hehlerei jederzeit kontaktieren und sich von mir beraten lassen. Als Wahl- oder Pflichtverteidiger bin ich vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Dabei liegt mir als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover eine effektive und konsequente Verteidigung am Herzen.