Kindesentführung
Als erfahrener Anwalt aus Hannover habe ich bereits diverse Fälle betreut, die sich mit der rechtlichen Obhut über Minderjährige beschäftigen. Minderjährige bedürfen besonderen Schutzes und Fürsorge, insbesondere innerhalb familiärer Bindungen. In der Regel teilen sich die Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder. Es ist ebenfalls wichtig, die Umgangsrechte mit Minderjährigen zu wahren und zu schützen. Diese Rechte sind nicht nur gesetzlich verankert, sondern auch strafrechtlich geschützt, insbesondere im Hinblick auf die Entziehung Minderjähriger.
Wann macht man sich wegen Entziehung Minderjähriger strafbar?
Gemäß § 235 Abs. 1 und Abs. 2 StGB macht sich strafbar, wer einen Minderjährigen oder ein Kind durch Entziehung oder Vorenthalten gegenüber den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Elternteil das Sorgerecht innehat. Auch das Vorenthalten des Umgangsrechts kann unter Umständen eine Strafbarkeit gemäß § 235 StGB begründen. Das Umgangsrecht ist ebenso rechtlich geschützt und umfasst insbesondere das fortlaufende informieren über das Befinden des Minderjährigen oder die Möglichkeit, sich selbst davon zu überzeugen. Ein Kind im strafrechtlichen Sinne ist eine Person unter 14 Jahren.
Genauer gesagt, ist gemäß § 235 Abs. 1 und Abs. 2 StGB strafbar:
- Das Vorenthalten eines Minderjährigen durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List gegenüber den genannten Personen.
- Das Vorenthalten eines Kindes (unter 14 Jahre), wenn man nicht dessen Angehöriger ist.
- Das Vorenthalten eines Kindes im Ausland, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.
- Das Entziehen eines Minderjährigen durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder List gegenüber den genannten Personen.
- Das Entziehen eines Kindes (unter 14 Jahre), wenn man nicht dessen Angehöriger ist.
- Das Entziehen eines Kindes, um es ins Ausland zu verbringen.
Diese Bestimmungen dienen dem Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Minderjährigen und Kindern.
Was bedeutet Vorenthalten oder Entziehen eines Kindes?
Das Vorenthalten oder Entziehen eines Kindes oder Minderjährigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausübung der Sorge- und Umgangsrechte, bedeutet eine erhebliche Einschränkung oder Aufhebung dieser Rechte durch räumliche Trennung zwischen dem Berechtigten und dem Minderjährigen. Die Personensorge umfasst dabei die Verantwortung und das Recht der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils zur Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung (BGH, Urteil v. 22.01.2015 – 3 StR 410/14 in openJur 2015, 7936 mit weiteren Nachweisen).
Entgegen der Annahme muss der Berechtigte zum Zeitpunkt der Tat nicht unbedingt sein Sorgerecht oder Umgangsrecht ausüben. Ein Entziehen kann daher auch vorliegen, wenn ein Kind unbeaufsichtigt auf der Straße spielt (BGH, Beschluss v. 23.02.2017 – 1 StR 362/16 mit weiteren Nachweisen). Strafbarkeit wegen Entziehung Minderjähriger kann sogar dann gegeben sein, wenn die sorgeberechtigten Personen nicht genau wissen, wo sich der Minderjährige gerade aufhält (vgl. BGH, Beschluss v. 23.02.2017 – 1 StR 362/16 mit weiteren Nachweisen).
Als Strafverteidiger Hannover weise ich darauf hin, dass es wichtig zu beachten ist, dass das Entziehen Minderjähriger nicht nur dann vorliegt, wenn der Minderjährige von einem Elternteil entfernt wird, sondern auch umgekehrt, wenn ein Elternteil von dem Minderjährigen abgesondert wird (vgl. BGH, Beschluss v. 17.09.2014 – 1 StR 387/14 mit weiteren Nachweisen).
Ein Vorenthalten kann zum Beispiel darin bestehen, dass die Herausgabe des Minderjährigen verweigert wird oder der Aufenthaltsort des Kindes verschwiegen wird.
Ab welchem Zeitraum ist ein Minderjähriger entzogen?
Wie bereits erläutert, wird von einem Entziehen erst ab einer gewissen Zeitspanne gesprochen, die nicht unerheblich sein sollte.
Die Frage, wie lange diese Zeitspanne genau sein muss – Tage, Wochen oder reichen sogar Minuten – lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die konkreten Umstände an (vgl. BGH, Beschluss v. 23.02.2017 – 1 StR 362/16 mit weiteren Nachweisen). Hierbei spielt zum Beispiel das Alter des Kindes eine Rolle; bei sehr jungen Kindern kann schon bei kürzeren Zeiträumen ein Entziehen vorliegen. Entscheidend ist auch, ob der Minderjährige durch die Tat eine Beeinträchtigung, sei es körperlicher oder psychischer Art, erlitten hat oder davon bedroht war (BGH, Beschluss v. 23.02.2017 – 1 StR 362/16 mit weiteren Nachweisen).
Es kann daher schon wenige Minuten genügen, bis ein Kind in diesem Sinne entzogen ist.
Kann sich ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil wegen Entziehung Minderjähriger strafbar machen?
Ja, das ist möglich. Wenn beide Elternteile das Sorgerecht innehaben und ausüben, kann ein Elternteil durch Entziehen oder Vorenthalten des Minderjährigen oder Kindes gegenüber dem anderen Elternteil strafbar sein (vgl. BGH, Beschluss v. 17.09.2014 – 1 StR 387/14).
Welche Strafe Herr Strafverteidiger Hannover?
Bei der Entziehung Minderjähriger sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor (§ 235 Abs. 1, Abs. 2 StGB).
Unter bestimmten Umständen kann das Gericht jedoch im Einzelfall das Vorliegen eines sogenannten minder schweren Falles annehmen. Die Entscheidung darüber hängt von den spezifischen Umständen der jeweiligen Situation ab. Es gibt keine festen Kriterien, die bindend sind, daher kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden.
Wann kann es eine höhere Strafe wegen Entziehung Minderjähriger geben?
Diese Umstände liegen vor, wenn der Täter
- durch die Tat das Opfer in Lebensgefahr bringt,
- durch die Tat das Opfer in die Gefahr einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung bringt,
- durch die Tat das Opfer in die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt,
- die Tat gegen Bezahlung begeht,
- die Tat mit der Absicht begeht, sich selbst oder eine andere Person dadurch zu bereichern, oder
- den Tod des Opfers durch die Tat verursacht.
(§§ 235 Abs. 4, Abs. 5 StGB)
Wird Entziehung Minderjähriger immer strafrechtlich verfolgt?
Im Allgemeinen erfolgt die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten von Amts wegen bei Bestehen eines Anfangsverdachts. In der Regel ist kein spezieller Antrag, beispielsweise vom Opfer, erforderlich, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Die Ermittlungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, von sich aus tätig zu werden, sobald sie Kenntnis von einer Straftat erlangen.
Es gibt jedoch bestimmte Straftaten, bei denen der Gesetzgeber vorschreibt, dass ein Strafantrag (üblicherweise vom Opfer) erforderlich ist, damit ein Strafverfahren eingeleitet wird. Die Entziehung Minderjähriger ist in bestimmten Fällen ein solches Delikt. In den Fällen nach den Absätzen eins bis drei (diejenigen, in denen keine erhöhte Strafandrohung besteht), ist grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Ausnahmsweise können die Behörden jedoch auch von Amts wegen tätig werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Fazit vom Anwalt Hannover für Strafrecht
Als erfahrener Anwalt aus Hannover habe ich bereits zahlreiche Fälle betreut, die sich mit der rechtlichen Obhut über Minderjährige beschäftigen. Minderjährige bedürfen besonderen Schutzes und Fürsorge, insbesondere innerhalb familiärer Bindungen. Die Wahrung der elterlichen Sorge- und Umgangsrechte ist von hoher rechtlicher Bedeutung und unterliegt einem starken strafrechtlichen Schutz, insbesondere im Kontext der Entziehung Minderjähriger.
Wenn Sie mit rechtlichen Fragen oder Anliegen zu Kindesentzug oder ähnlichen Themen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich mit meiner Kanzlei in Hannover in Verbindung zu setzen. Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover mit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in rechtlichen Angelegenheiten kompetent zu unterstützen. Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich meine Mandanten bundesweit.
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