Verkehrsstrafrecht
Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über das Verkehrsstrafrecht.
Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht
Als Rechtsanwalt für Strafrecht bearbeite ich insbesondere Mandate im Verkehrsstrafrecht. Dieses spezielle Rechtsgebiet spielt im Rahmen der Tätigkeit als Strafverteidiger in Hannover eine nicht unwesentliche Rolle. Es betrifft nämlich alle ständig. Aufgrund der Zusammensetzung des Straßenverkehrsrechts mit den verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts sollte in diesem Bereich ein Rechtsanwalt besondere Kenntnisse aufweisen.
Zu unterscheiden ist im Bereich des Straßenverkehrsrechts zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Denn nur Straftaten werden mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft. Ordnungswidrigkeiten hingegen werden mit einem Bußgeld sanktioniert. In bestimmten Fällen ist allerdings auch in Bereich der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot möglich.
Als Straftatbestände kommen im Straßenverkehrsrecht insbesondere in Betracht:
• Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
• Beleidigung im Straßenverkehr, § 185 StGB
• Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
• Nötigung im Straßenverkehr, § 240 StGB
• Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
• Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB
• Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
• Vollrausch, § 323 a StGB
• Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316 a StGB
• Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbotes, 21 StVG
• Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, §§ 1, 6 PflVG
Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten zählen:
• Geschwindigkeitsverstöße
• Alkohol und/oder Drogen am Steuer
• Parkverstöße
• Falsches Überholen oder Vorbeifahren
• Falsches Beladen
• Mangelhafter technischer Zustand des Fahrzeuges
• Verstoß gegen die Halterpflichten
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können im Ermittlungsverfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit wechseln. Dies gilt aber auch umgekehrt. Sollte eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht kommen, ist es das Ziel von Rechtsanwalt Isik als Strafverteidiger in Hannover, das geführte Verfahren wegen einer Straftat zumindest in ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit (Bußgeldverfahren) zu leiten. Letztendlich entscheidet hierüber aber die Staatsanwaltschaft.
Als Ihr Strafverteidiger in Hannover berate und vertrete ich Sie in dem besonderen Strafverfahren des Straßenverkehrsrechts und erörtere mit Ihnen bereits im Vorfeld, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall möglich erscheinen.
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