Vermögensstrafrecht
Hier erfahren Sie alles Wesentliche und Notwendige über das Vermögensstrafrecht.
Rechtsanwalt für Vermögensstrafrecht
Mit dem Vermögensstrafrecht bin ich als Ihr Rechtsanwalt in Hannover regelmäßig konfrontiert. Allein der Tatbestand des Diebstahls beträgt ca. die Hälfte aller registrierten Straftaten.
Jeder Vorwurf einer gegen fremdes Vermögen gerichteten Straftat wird von mir als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht ernst genommen. Für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft eine gewerbsmäßige Begehung annimmt oder der Beschuldigte bereits in der Vergangenheit Straftaten begangen hat, kann selbst bei dem Grunde nach geringen Schäden eine Freiheitsstrafe drohen.
Die Tatbestände der Vermögens- bzw. Eigentumsdelikte sind von unterschiedlichen Merkmalen geprägt. Zu den typischen Vermögensdelikten zählen im Strafrecht
Diebstahl (§ 242 StGB)
Unterschlagung (246 StGB)
Raub (§ 249 StGB)
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Erpressung (§ 253 StGB)
Hehlerei (§ 259 StGB)
Betrug (§ 263 StGB)
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Kreditbetrug (§ 265b StGB)
Untreue (§ 266 StGB)
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Für die Vollendung der Vermögensdelikte ist ausreichend, dass der Täter den Vermögensvorteil anstrebt. Insbesondere muss dieser nicht eingetreten sein. Als Rechtsfolge der Eigentums- und Vermögensdelikte sieht der Gesetzgeber je nach Delikt sowie der Schwere der Tat einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren oder Geldstrafe vor.
Vermögensstrafrecht Hannover
Verteidigungsstrategie
Da es gerade im Bereich der Vermögensdelikte oftmals auf die wirtschaftlichen Folgen der Taten ankommt, eröffnen diese Taten die Gefahr, dass eine Straftat nicht mehr als geringfügig zu bewerten ist. Gerade in diesem Bereich des Strafrechts ist eine genaue Prüfung der konkreten Vermögensgüter vorzunehmen, die ein Rechtsanwalt für Strafrecht mit seinen besonderen Erfahrungen vornehmen kann. Erforderlich ist eine detaillierte Prüfung, Auslegung und Berechnung der Vermögensschäden.
Als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht überprüfe ich die mit dem Vermögens- bzw. Eigentumsdelikt einhergehende Vermögensfolge und arbeite mit Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft eine bestmögliche Verteidigungsstrategie aus.
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