Warenbetrug
Nicht selten kommt es vor, dass der Beschuldigte eine Vorladung wegen Warenbetrugs erhält und sich zunächst nicht ganz erklären kann, wie eine solche zustande kam. Rein juristisch betrachtet ist der Warenbetrug dabei kein eigenständiges Delikt, sondern vielmehr eine Sonderform des „normalen“ Betruges, der in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist.
Oftmals rührt hierbei die Anzeige aus dem Verkauf einer Sache im Internet über Plattformen wie eBay oder Kleiderkreisel. Wird dem Verkäufer das Geld tatsächlich überwiesen, obwohl dieser nie vorhatte, die Ware an den Käufer zu verschicken, so ist der Vorwurf des Warenbetrugs mitunter berechtigt.
Doch in vielen Fällen wird der Vorwurf des Warenbetrugs auch zu Unrecht erhoben. Wann dies der Fall ist und worauf es beim Vorwurf des Warenbetrugs zu achten gilt, erkläre ich als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover in diesem Beitrag.
Wann ist der Vorwurf des Warenbetrugs unbegründet?
Der Vorwurf des Warenbetrugs ist beispielsweise dann unbegründet, wenn die vom Verkäufer versendete Ware gar nicht oder verspätet angekommen ist, obwohl der Verkäufer diese versendet hat. Die Gründe für das Ausbleiben der Ware können dabei vielseitig sein. Manchmal kommt es zu logistischen Engpässen beim Versandunternehmen (DHL, Hermes, UPS), so dass es zu keiner (rechtzeitigen) Zustellung kommt. Die Folge: Der Käufer geht davon aus, Opfer eines Betruges geworden zu sein und erstattet Anzeige wegen Warenbetrugs. Jedoch trägt beim Versendungskauf grundsätzlich der Käufer das Risiko des Transports. Geht die Ware also verloren, muss der Verkäufer grundsätzlich nicht haften, sofern er nachweisen kann, dass die Ware überhaupt versendet worden ist. Nur wenn er diesen Nachweis nicht erbringen kann, ist der Vorwurf des Warenbetrugs zunächst begründet. In einem solchen Fall kann ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover gerne weiterhelfen und Sie im besten Falle davor bewahren, vor Gericht erscheinen zu müssen.
Des Weiteren ist der Vorwurf des Warenbetrugs auch unbegründet, wenn der Account des Nutzers von Dritten gehackt worden ist. Denn gerade bei Online-Plattformen wie eBay haben es Betrüger nicht unbedingt schwer, unter falschem Namen Geschäfte abzuschließen, nachdem sie sich Zugang zu einem bereits bestehenden Account verschafft haben. In solchen Fällen muss die Plattform so schnell wie möglich informiert werden, während ein fachkundiger Anwalt bei dem Nachweis, dass der Account gehackt wurde, helfen kann. Auch in diesem Fall bietet es sich also an, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.
Doch was passiert, wenn die gekaufte und bezahlte Ware durch den Verkäufer tatsächlich nie abgeschickt wird? Für viele Betroffene liegt es nahe, einen Betrug begangen zu haben, mit der Folge, dass sie die Tat sogar gestehen. Allerdings erliegen die meisten hierbei einem Irrtum: Nur weil eine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag – hier die Übergabe und Übereignung der Kaufsache – nicht erfüllt wurde, bedeutet dies nicht, dass automatisch auch schon ein Warenbetrug im strafrechtlichen Sinne erfüllt ist. Selbst wenn der Verkäufer die Ware bewusst nicht verschickt hat, liegt noch kein Warenbetrug vor: Denn tatbestandliche Voraussetzung für einen Betrug ist stets die Absicht der rechtswidrigen Bereicherung, die beim Verkäufer vorliegen muss. Und genau dieser Aspekt ist häufig schwer zu beweisen und damit oftmals Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Strafverteidigung.
Wie kann ich mich vor Warenbetrug schützen?
Da man insbesondere bei Auktionsplattformen wie eBay nie genau herausfinden kann, wie vertrauenswürdig der Verkäufer ist, bietet es sich an, beim Online-Kauf stets einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. So sollten Sie als Käufer in erster Linie immer darauf aus sein, viele Informationen wie möglich über den Verkäufer des Artikels herauszubekommen. Handelt es sich um einen gewerblichen Händler, so sollten Angaben über den Namen, die Anschrift und die rechtlichen Bedingungen des Vertrages leicht aufzufinden sein. Besonders vorsichtig sollten Sie bei Angeboten sein, in denen Sie in Vorleistung treten sollen. Schließlich sollten Sie darauf achten, einen versicherten Versandweg auszuwählen. Auf diese Weise räumen Sie die Gefahr aus dem Weg, wegen Warenbetrugs angezeigt zu werden, wenn die Ware verloren gehen sollte und Sie den Versand nicht nachweisen können.
Welche Strafe droht beim Betrug?
Der Betrug gemäß § 263 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wird der Betrug gewerblich betrieben, handelt es sich um einen besonders schweren Fall, für den eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vorgesehen ist. Wie hoch das Strafmaß im Einzelfall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant sind etwaige bestehende Vorstrafen, die Umstände der Tatbegehung sowie der angerichtete Schaden. Eine Selbstanzeige bewahrt nicht vor einer Bestrafung, wirkt sich aber genauso wie ein Geständnis oder eine Schadenswiedergutmachung beim Opfer strafmildernd aus. Daneben hat das Opfer gegen den Täter einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB i.V.m. § 263 StGB aus unerlaubter Handlung.
Ist die Heranziehung eines Rechtsanwalts ratsam?
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldiger oder eine Anklageschrift wegen Warenbetrugs erhalten, dann sollten Sie die Angelegenheit nicht vorschnell und unüberlegt in die eigene Hand nehmen. Machen Sie zunächst von ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch und wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht. Aufgrund ständig neuer Rechtsprechung zu den Vorschriften des Betrugs und dem Betrug ähnlicher Delikte ist ein tiefgreifender Kenntnisstand für eine optimale Verteidigung unerlässlich.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung. Als von Ihnen beauftragter Strafverteidiger in Hannover beantrage in Ihrem Fall umgehend Akteneinsicht und überprüfe sorgfältig, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des Warenbetrugs gegeben sind. Nach erfolgter Akteneinsicht arbeite ich mit Ihnen eine bestmögliche Verteidigungsstrategie aus. Wenn möglich, kann ich für Sie im besten Fall auch bei einem Warenbetrug eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Auf diese Weise bleibt Ihnen eine oftmals als belastend empfundene Hauptverhandlung vor dem Gericht erspart.
Sie können mich bei Fragen zum Thema Warenbetrug jederzeit kontaktieren und sich von mir beraten lassen. Als Wahl- oder Pflichtverteidiger bin ich vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Dabei liegt mir als Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht eine effektive und konsequente Verteidigung am Herzen.